Chirurgische Klinik Seefeld; Übertragung des Betriebs auf die Klinik Seefeld GmbH


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 17.04.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.04.2018 ö beschließend 7

Sachverhalt

In der Verbandsversammlung des Krankenhauszweckverbandes Seefeld am 28.2.2018 wurde erneut über die Übertragung des Betriebes der Chirurgischen Klinik Seefeld auf die „Klinik Seefeld GmbH“ diskutiert.
Der Betrieb der Chirurgischen Klinik Seefeld soll zum 1.7.2018 auf eine Tochter-/Enkelgeselschaft des Landkreises Starnberg übertragen werden und in den Konzernverbund der Starnberger Kliniken GmbH eingegliedert werden. Nicht mit übertragen werden sämtlicher Grundbesitz des Krankenhauszweckverbandes Seefeld sowie dessen Personalwohnheime. Ebenso muss der Krankenhauszweckverband  weiterhin für den Investitions- und Instandhaltungsstau (letztlich die derzeitigen Verbindlichkeiten) aufkommen.
Der Krankenhauszweckverband Seefeld wird letztlich mit dem Zweck der Verwaltung der Klinikimmobilien sowie mit dem Betrieb der Personalwohnheime fortbestehen.
Für eine möglichst wirtschaftlich sinnvolle Weiterführung der Klinik wird ein weiterer Klinikanbau südlich der bisherigen Klinikgebäude erforderlich sein. Aus steuerrechtlicher Sicht wäre es sinnvoll, dass ein solcher Klinikanbau bereits im Eigentum des Landkreises Starnberg errichtet wird. Hierzu müsste der Landkreis jedoch Erbbaurechtsnehmer der zugehörigen Grundstücke des Klinikanbaus sein. Da jedoch der Krankenhauszweckverband fortbesteht und das Eigentum der bisherigen Immobilie beim Zweckverband verbleiben soll, ist eine Übertragung sämtlicher bestehender Erbbaurechte auf den Landkreis keine Option. Um eine Lösung hierfür zu finden, finden derzeit Gespräche mit der Diözese Augsburg statt, ob mit einer Teilung der Grundstücke und einer Übertragung dieser anteiligen unbebauten Erbbaurechte auf den Landkreis Einverständnis besteht.
In der Verbandsversammlung am 28.2.2018 wurde vereinbart, dass alle betroffenen Gemeinderäte der Mitgliedsgemeinden einen einheitlichen Beschluss fassen. Nachstehender Beschlussvorschlag wurde vom Landratsamt Starnberg in Absprache mit der Geschäftsführung der Starnberger Kliniken GmbH, der Solidaris Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und dem Beteiligungsmanagement des Landkreises erarbeitet.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat der Gemeinde Gilching beschließt:

a) Der Übertragung des Klinikbetriebes des Eigenbetriebs Chirurgische Klinik Seefeld vom Krankenhauszweckverband Seefeld auf die Klinik Seefeld GmbH, eine 100% Tochtergesellschaft der Starnberger Kliniken GmbH, wird dem Grunde nach zugestimmt.

Einverständnis besteht mithin auch mit der Übertragung der Aufgabe des Betriebs der Chirurgischen Klinik Seefeld zur Sicherstellung der stationären Krankenversorgung im Rahmen des Krankenhausplans des Freistaats Bayern auf die Klinik Seefeld GmbH. Ausgenommen von der Übernahme sind beide Personalwohnheime der Chirurgische Klinik Seefeld sowie sämtlicher Grundbesitz nebst Klinikgebäuden.

b) Die Gemeinde als Zweckverbandsmitglied stimmt zu, dass der Krankenhauszweckverband Seefeld fortbestehen und als Grundstückseigentümer die Bestandsimmobilie der Chirurgischen Klinik Seefeld an die Klinik Seefeld GmbH zum Zwecke des fortlaufenden Krankenhausbetriebs im Wege eines Nutzungsüberlassungsvertrages, der allen fördermittelrechtlichen Anforderungen der Regierung Oberbayern entsprechen muss, überlassen wird.

c) Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt alle für die Betriebsübertragung erforderlichen
und mit dieser in Zusammenhang stehenden Schritte vorzunehmen und Erklärungen in der Verbandsversammlung und gegenüber Dritten abzugeben. Dazu gehören insbesondere der Abschluss eines entsprechenden Betriebsübertragungsvertrages, eines Nutzungsüberlassungsvertrages für die Krankenhausimmobilien, die Übertragung von Erbbaurechten, die Zustimmung zu der im Rahmen der Änderung der Verbandsaufgabe erforderlich gewordenen Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbands sowie der Abschluss fördermittelrechtlicher Übernahmevereinbarungen

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Gilching beschließt:

  1. Der Übertragung des Klinikbetriebes des Eigenbetriebs Chirurgische Klinik Seefeld vom Krankenhauszweckverband Seefeld auf die Klinik Seefeld GmbH, eine 100% Tochtergesellschaft der Starnberger Kliniken GmbH, wird dem Grunde nach zugestimmt.

Einverständnis besteht mithin auch mit der Übertragung der Aufgabe des Betriebs der Chirurgischen Klinik Seefeld zur Sicherstellung der stationären Krankenversorgung im Rahmen des Krankenhausplans des Freistaats Bayern auf die Klinik Seefeld GmbH. Ausgenommen von der Übernahme sind beide Personalwohnheime der Chirurgische Klinik Seefeld sowie sämtlicher Grundbesitz nebst Klinikgebäuden.

  1. Die Gemeinde als Zweckverbandsmitglied stimmt zu, dass der Krankenhauszweckverband Seefeld fortbestehen und als Grundstückseigentümer die Bestandsimmobilie der Chirurgischen Klinik Seefeld an die Klinik Seefeld GmbH zum Zwecke des fortlaufenden Krankenhausbetriebs im Wege eines Nutzungsüberlassungsvertrages, der allen fördermittelrechtlichen Anforderungen der Regierung Oberbayern entsprechen muss, überlassen wird.

  1. Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt alle für die Betriebsübertragung erforderlichen und mit dieser in Zusammenhang stehenden Schritte vorzunehmen und Erklärungen in der Verbandsversammlung und gegenüber Dritten abzugeben. Dazu gehören insbesondere der Abschluss eines entsprechenden Betriebsübertragungsvertrages, eines Nutzungsüberlassungsvertrages für die Krankenhausimmobilien, die Übertragung von Erbbaurechten, die Zustimmung zu der im Rahmen der Änderung der Verbandsaufgabe erforderlich gewordenen Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbands sowie der Abschluss fördermittelrechtlicher Übernahmevereinbarungen

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.05.2018 14:39 Uhr