Satzung über die Zulässigkeit von Dachgauben; Antrag Gemeinderätin R. Brosig, BfG, vom 29.03.2018 auf Aufhebung der Satzung - alternativ auf Überarbeitung der Satzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 17.04.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.04.2018 ö beschließend 9

Sachverhalt

1.        Mit Schreiben vom 29.03.2018 (Kopie siehe Anlage 1) stellt Frau Gemeinderätin R. Brosig, BfG, Antrag auf Aufhebung bzw. Überarbeitung der Satzung über die Zulässigkeit von Dachgauben vom 01.02.1995 (Kopie siehe Anlage 2).

2.        Bereits im Jahr 2000 wurden die Regelungen der Satzung durch Teile des Gemeinderates kritisch hinterfragt, weshalb in der Sitzung des Haupt- und Bauausschusses vom 18.12.2000 eine Grundsatzberatung zum Fortbestand der Satzung vorgenommen wurde, mit dem Ergebnis, dass sich der Ausschuss mehrheitlich für die Beibehaltung der Satzung aussprach (Kopien der zugrunde liegenden Sitzungsvorlage und des Beschlussauszuges siehe Anlagen 3 und 4).

3.        Die Satzung mit ihren jetzigen Dimensionierungsregelungen zu Dachgauben ist eine wichtige Entscheidungsgrundlage in der täglichen Verwaltungspraxis in puncto Beratung zur Zulässigkeit und somit Steuerung von ortsbildverträglichen Dachgauben.
Nähere Ausführungen der Verwaltung über die Optionen Aufhebung, Überarbeitung oder auch Beibehaltung der Satzung im antragsgegenständlichen Sinne werden in der Sitzung vorgetragen werden.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 04.04.2018 und beschließt:

Alternative A:
Die Satzung über die Zulässigkeit von Dachgauben vom 01.02.1995 wird ersatzlos aufgehoben.

oder

Alternative B:
Die Satzung über die Zulässigkeit von Dachgauben vom 01.02.1995 ist zu überarbeiten mit dem Ziel, großzügig gestaltete Dachgauben zuzulassen, um eine ausreichende Belichtung und Wohnqualität in Dachgeschossen zu ermöglichen.

oder

Alternative C:
Die Satzung über die Zulässigkeit von Dachgauben vom 01.02.1995 wird unverändert beibehalten.

Beschluss

Die Satzung über die Zulässigkeit von Dachgauben vom 01.02.1995 wird ersatzlos aufgehoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 8

Datenstand vom 16.05.2018 14:39 Uhr