Sanierung und Erweiterung Schulhaus Argelsried


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 15.05.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.05.2018 ö beschließend 5

Sachverhalt

In der GR-Sitzung am 05.12.2017 wurde die vorgesehene Nachnutzung für das Argels-rieder Schulhaus vorgestellt und vom Grundsatz her beschlossen. Um die Unwägbarkeiten aus aktuellen Baumaßnahmen im Bereich von Umbauten im Bestand zu minimieren und eine höhere Kostensicherheit zu erhalten, sollte daher vor einer abschließenden Entscheidung über das weitere Vorgehen eine detaillierte Bestandserfassung und Kostenberechnung stattfinden.
Demzufolge wurden umfangreiche Untersuchungen der vorhandenen Bausubstanz sowie die Beschaffenheit des Baugrundes, einschließlich der Erkundung des Grundwasserstandes und dem zu erwartenden höchsten Hochwasserstand angestellt. Aus ökologischen und ökonomischen Erwägungen ist der Neubau als Massivholzbau geplant. Um dem relativ hohen Grundwasserstand Rechnung zu tragen, soll das Kellergeschoß des Anbaus komplett als wasserdichte Stahlbetonkonstruktion (weiße Wanne) ausgeführt werden. Aufgrund der genannten Untersuchungsergebnisse konnte eine sehr genaue Entwurfsplanung und Kostenberechnung erstellt werden. Die Kosten betragen demnach:
- für die Umbaumaßnahmen im Altbau inkl. Teilabbruch des östlichen Anbaus: 
  brutto 1.558.752,- EUR
- für die Errichtung des neuen Eingangsbauwerks und des rückseitigen Neubaus: 
  brutto.2.709.031,- EUR
- für das Anlegen der Außenanlagen: brutto 397.128,- EUR
- Gesamtkosten inkl. Honorar- und Nebenkosten: brutto 4.664.911,- EUR
Zum Vergleich: Ein Neubau gleicher Größe wäre mit Kosten in Höhe von brutto 5.190.562,- EUR anzusetzen, inkl der Kosten für den Abbruch des Bestandsgebäudes.
Differenz Sanierung zu komplettem Neubau somit: 525.651,- EUR.

Anzumerken in diesem Zusammenhang ist auch, dass mit dem Abbruch des alten Argelsrieder Schulhauses ein identitätsstiftendes und ortsbildprägendes Gebäude am östlichen Ortseingang von Argelsried beseitigt würde, indem noch viele Gilchinger Bürger(-innen) selbst zur Schule gingen.
Anmerkung: Im Falle eines Neubaus würden zudem auch die bislang erforderlichen Planungskosten nochmals anfallen, da die Planungsleistungen für einen kompletten Neubau neu zu erbringen wären. Darüber hinaus müsste wegen der anzusetzenden Honorarsumme ein Architektenauswahlverfahren nach Vergabeverordnung (VgV) durchgeführt werden, sodass mit einer Fertigstellung nicht vor Herbst 2021 zu rechnen ist.
Anmerkung: Auch im Falle der Weiterverfolgung der Umbau- und Erweiterungspläne müsste für die Beauftragung der weiterführenden Architektenleistungen ein Verfahren nach VgV durchgeführt werden. Allerdings ist wegen der bereits erbrachten Vorleistungen von einem geringeren Zeitaufwand auszugehen. Eine Bezugsfertigstellung bis Herbst 2020 ist daher realistisch.

Für die geplante Baumaßnahme wird ein Förderantrag nach Art. 10 FAG bei der Regierung von Oberbayern gestellt; über die Förderhöhe kann derzeit noch keine fundierte Aussage getroffen werden.

Hinweis: Aus der Erfahrung aus allen derzeit laufenden Bauvorhaben ist aufgrund der aktuellen, sehr guten Baukonjunktur mit hohen Baukosten zu rechnen. Es hat sich gezeigt, dass diese Unwägbarkeiten derzeit in den Kostenberechnungen nicht mehr hinreichend berücksichtigt werden können. Der Bayerische Gemeindetag geht derzeit von einer jährlichen Kostensteigerung von 8 % aus. Aus diesem Grund empfiehlt die Verwaltung einen (nicht honorarwirksamen) Kostenansatz von 10 % zu den in der Kostenberechnung veranschlagten Kosten zusätzlich zu berücksichtigen.

Anmerkung: Die vorliegende Planung ist mit der Diakonie Fürstenfeldbruck als Träger der Horteinrichtung abgestimmt; eine Stellungnahme zur aktuellen Situation und der geplanten künftigen Nachnutzung des Argelsrieder Schulhauses ist in der Anlage beigefügt.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Beschlussvorschlag

  1. Der Gemeinderat stimmt der vorgestellten Entwurfsplanung für den Umbau und die Erweiterung des Argelsrieder Schulhauses zu und genehmigt die Gesamtkosten entsprechend der Kostenberechnung mit brutto 4.664.911 EUR zusätzlich einem Budget in Höhe von 10 %, um die aktuellen Unwägbarkeiten in der Preisentwicklung durch die aktuelle Baukonjunktur auffangen zu können. Gesamtbudget somit 5,13 Mio EUR.
  2. Für die Weiterbeauftragung der Architektenleistungen ist ein Auswahlverfahren nach der Vergabeverordnung (VgV) durchzuführen. Mit der Durchführung soll das Büro für Projektmanagement Peter Aumann, Sauerlach beauftragt werden.
  3. Im Falle der Weiterverfolgung der vorgestellten Entwurfsplanung wird / werden

    a) das Architekturbüro Dinkel mit der Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) nach 
        § 34 HOAI beauftragt, um parallel zum einzuleitenden VgV-Verfahren (ab 
       der Leistungsphase 5) den Bauantrag beim Landratsamt Starnberg einreichen zu 
       können und somit keine zusätzliche Zeit zu verlieren.
b) die Planungsbüros entsprechend dem GR-Beschluss vom 05.12.2017 für die Ge
    werke
    - Tragwerksplanung (IB Schrafstetter, Gilching)
    - Gebäudetechnik (IB PEG, Gilching)
    - Brandschutzplanung und Energieberatung (IB Füllemann, Gilching)
    mit den weiterführenden Leistungsphasen nach HOAI beauftragt.

c) das Planungsbüro Frei Raum Plan, Gilching mit den erforderlichen Planungs-
    leistungen für die Freianlagenplanung beauftragt.

Diskussionsverlauf

Zu diesem TOP sind die Herren Dinkel (s+p dinkel Architekturbüro), Schrafstätter (Ingenieurbüro für Baustatik Roland Schrafstätter), Füllemann (Füllemann Architekten) und Knie (PEG-Planungsbüro für Energie- und Gebäudetechnik GmbH) anwesend. Herr Dinkel stellt dem Gemeinderat die Entwurfsplanung vor.
Nach ausführlicher Diskussion stellt GR Unger den Antrag zur Geschäftsordnung auf sofortige Abstimmung.

Beschluss

  1. Der Gemeinderat stimmt der vorgestellten Entwurfsplanung für den Umbau und die Erweiterung des Argelsrieder Schulhauses zu und genehmigt die Gesamtkosten entsprechend der Kostenberechnung mit brutto 4.664.911 EUR zusätzlich einem Budget in Höhe von 10 %, um die aktuellen Unwägbarkeiten in der Preisentwicklung durch die aktuelle Baukonjunktur auffangen zu können. Gesamtbudget somit 5,13 Mio EUR.
  2. Für die Weiterbeauftragung der Architektenleistungen ist ein Auswahlverfahren nach der Vergabeverordnung (VgV) durchzuführen. Mit der Durchführung soll das Büro für Projektmanagement Peter Aumann, Sauerlach beauftragt werden.
  3. Im Falle der Weiterverfolgung der vorgestellten Entwurfsplanung wird / werden

    a) das Architekturbüro Dinkel mit der Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) nach 
        § 34 HOAI beauftragt, um parallel zum einzuleitenden VgV-Verfahren (ab 
       der Leistungsphase 5) den Bauantrag beim Landratsamt Starnberg einreichen zu 
       können und somit keine zusätzliche Zeit zu verlieren.
b) die Planungsbüros entsprechend dem GR-Beschluss vom 05.12.2017 für die Ge
    werke
    - Tragwerksplanung (IB Schrafstetter, Gilching)
    - Gebäudetechnik (IB PEG, Gilching)
    - Brandschutzplanung und Energieberatung (IB Füllemann, Gilching)
    mit den weiterführenden Leistungsphasen nach HOAI beauftragt.

c) das Planungsbüro Frei Raum Plan, Gilching mit den erforderlichen Planungs-
    leistungen für die Freianlagenplanung beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 7

Abstimmungsbemerkung
(GR Herz ist während der Abstimmung im Sitzungssaal nicht anwesend)

Datenstand vom 25.03.2022 12:53 Uhr