Errichtung einer Großtagespflege in Gilching; Antrag auf kommunale Förderung
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 15.05.2018
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | Sitzung des Gemeinderates | 15.05.2018 | ö | beschließend | 6 |
Sachverhalt
In dieser Einrichtung können zeitgleich 10 Kinder betreut werden. Die Öffnungs- bzw. Betreuungszeiten sind von Montag bis Freitag, jeweils von 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr.
Betrieben wird die Einrichtung von Frau Nemeti und Frau Üblacker als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), firmierend unter dem Namen „Großtagespflegestätte für Spiel und Ernährung Allimonia GbR“.
Tagespflege bzw. Großtagespflege ist nach § 22 Abs. 1 Sätze 2 und 3 SGB VIII i. V. m. Art. 2 Abs. 4 BayKiBiG die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern durch eine Tagespflegeperson.
Der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie im Landkreis Starnberg fördert Kinder in der Tagespflege nach §§ 22 bis 24 SGB VIII als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe.
Tagespflegepersonen bzw. Tagespflegeeinrichtungen benötigen eine Pflegeerlaubnis gemäß § 43 SGB VIII. Diese wird vom Landratsamt Starnberg erteilt.
Träger von Kindertageseinrichtungen haben einen kindbezogenen Förderanspruch. Die Förderung für die geplante Großtagespflege beträgt derzeit 232,50 € pro Kind und Monat.
Förderanspruch:
232,50 € pro Kind / Monat
2.790,00 € pro Kind / Jahr
Förderanspruch für 10 Kinder:
232,50 € x 10 Kinder = 2.325,00 € / Monat
2.325,00 € x 12 Monate = 27.900,00 € / Jahr
Die Gemeinde Gilching müsste somit für die Großtagespflege „Alimonia-Kids“ eine monatliche Förderung in Höhe von 2.325,00 € übernehmen. Die jährliche Förderung beträgt somit 27.900,00 €.
Da in den Kinderkrippen nicht alle angemeldeten Kinder aufgenommen werden können und nach wie vor mit Zuzügen gerechnet wird, wird die Einrichtung einer Großtagespflege von Seiten der Verwaltung sehr begrüßt.
Ferner wurde ein Antrag auf Übernahme der Mietkosten gestellt. Die Gemeinde soll die Mietkosten in Höhe von 2.000,00 € möglichst auf die Dauer von 10 Jahren übernehmen.
In der vor einem Jahr stattgefundenen Sitzung wurde der kindebezogenen Förderung in voller Höhe zugestimmt. Hinsichtlich der Mietkosten wurde beschlossen, die Mietkosten von damals monatlich 1.867,50 € zu 50 % auf die Dauer von 3 Jahren zu übernehmen.
Miete:
2.000,00 € pro Monat
24.000,00 € pro Jahr
Bei bewilligter Übernahme an den monatlichen Mietkosten entstehen der Gemeinde Gilching jährlich Kosten in Höhe von 24.000,00 €.
Zusammenfassung:
kindbezogene Förderung: 27.900,00 € / Jahr
Mietkostenbeteiligung: 24.000,00 € / Jahr
Gesamtkosten: 51.900,00 € / Jahr
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1