Neuerlass der Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Gilching


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 15.05.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.05.2018 ö beschließend 9

Sachverhalt

In der Sitzung des Gemeinderates am 1.12.2009 wurde beschlossen, für die Bestattungseinrichtungen (Friedhöfe) alle zwei Jahre eine Neukalkulation erstellen zu lassen. Grund hierfür war damals die eklatante Unterdeckung der Friedhofskosten. Im Jahr 2012 wurden die Gebühren erneut angepasst. Am 18.6.2013 wurde beschlossen, auf eine Anpassung zu verzichten.

Die öffentliche Diskussion über die Höhe der Friedhofsgebühren ist den meisten noch hinlänglich bekannt. Andererseits sind Friedhöfe grundsätzlich kostendeckend zu führen. Von daher ist eine Erhöhung jeweils durchzuführen, wenn die Kalkulation eine Unterdeckung ausweisen würde.

Nunmehr wurde der Bayer. Kommunale Prüfungsverband erneut gebeten, eine Neukalkulation zu erstellen. In dieser Kalkulation kommt der Bayer. Kommunale Prüfungsverband erneut zu einer Erhöhung der Friedhofsgebühren .

Der Satzungsentwurf liegt der Sitzungsvorlage als Anlage bei. Die Änderungen sind jeweils – rot – hinterlegt.

Beschlussvorschlag

Die Gemeinde erlässt die als Anlage beiliegende „Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Gilching“ und beauftragt die Verwaltung, diese amtlich bekannt zu machen.
Gleichzeitig tritt die „Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Gilching“ vom 20.12.2011 außer Kraft.

Beschluss

GR Unger und Reich stellen den Antrag zur Geschäftsordnung auf Vertagung, mit der Bitte um Zusendung der Kalkulation des Prüfungsverbandes.

Der Tagesordnungspunkt wird zurückgestellt und in einer der nächsten Sitzungen erneut behandelt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.03.2022 12:53 Uhr