6. Berichtigung des Flächennutzungsplanes (Fassung vom 25.10.2005) im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes "Sondergebiet Hotel an der Landsberger Straße" für den Bereich der Fl.Nrn. 1704/57, 1704/6 und 3103 Tfl. (Landsberger Straße), jeweils Gemarkung Gilching; Beschluss zur Berichtigung i.S.v. § 13 a Abs. 2 Nr. 2 3. Halbsatz BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 18.09.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.09.2018 ö beschließend 6

Sachverhalt

1.        Der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan (BP) „Sondergebiet Hotel an der Landsberger Straße" für den Bereich der Fl.Nrn. 1704/57, 1704/6 und 3103 Tfl. (Landsberger Straße), jeweils Gemarkung Gilching, wurde im Haupt- und Bauausschuss am 18.06.2018 gefasst. Der BP trat mit Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses im gemeindlichen Amtsblatt am 27.06.2018 in Kraft.

2.        Der BP setzt als Art der Nutzung sonstiges Sondergebiet (SO) nach § 11 BauNVO fest und weicht insoweit von der Darstellung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes aus 2005 ab, der bislang Allgemeines Wohngebiet (WA) nach § 4 BauNVO vorsah.
       Da der BP als solcher der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB aufgestellt wurde, besteht die Möglichkeit, den Flächennutzungsplan für die betreffende Teilfläche in SO zu berichtigen, ohne ein aufwändiges Änderungsverfahren mit anschließender Genehmigung oder Anzeige durchführen zu müssen.

3.        In Anlage beigefügt ist der Entwurf einer Planzeichnung inkl. Legende, aus dem der Berichtigungsumgriff und die Regelungsinhalte ersichtlich sind; eine Begründung ist hinfällig. Der Gemeinderat wird gebeten, diesen Entwurf inhaltlich zu billigen und die 6. Berichtigung des Flächennutzungsplanes auf dessen Basis zu beschließen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 24.07.2018 und beschließt:

1.        Der Flächennutzungsplan i.d.F.v. 25.10.2005 wird für den Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Sondergebiet Hotel an der Landsberger Straße" gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 2 3. Halbsatz BauGB berichtigt. Der Entwurf der Flächennutzungsplanberichtigung i.d.F.v. 18.09.2018 wird inhaltlich gebilligt. Die Berichtigung erhält folgende Bezeichnung:
       „6. Berichtigung des Flächennutzungsplanes (Fassung 25.10.2005) im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Hotel an der Landsberger Straße" für den Bereich der Fl.Nrn. 1704/57, 1704/6 und 3103 Tfl. (Landsberger Straße), jeweils Gemarkung Gilching“.

2.        Die Verwaltung wird beauftragt, die Berichtigungsunterlagen auszufertigen und ortsüblich bekanntzumachen.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 24.07.2018 und beschließt:

1.        Der Flächennutzungsplan i.d.F.v. 25.10.2005 wird für den Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Sondergebiet Hotel an der Landsberger Straße" gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 2 3. Halbsatz BauGB berichtigt. Der Entwurf der Flächennutzungsplanberichtigung i.d.F.v. 18.09.2018 wird inhaltlich gebilligt. Die Berichtigung erhält folgende Bezeichnung:
       „6. Berichtigung des Flächennutzungsplanes (Fassung 25.10.2005) im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Hotel an der Landsberger Straße" für den Bereich der Fl.Nrn. 1704/57, 1704/6 und 3103 Tfl. (Landsberger Straße), jeweils Gemarkung Gilching“.

2.        Die Verwaltung wird beauftragt, die Berichtigungsunterlagen auszufertigen und ortsüblich bekanntzumachen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.10.2018 09:04 Uhr