Zusammensetzung des Gemeinderates; Ausscheiden von Gemeinderatsmitglied Peter Kramer


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 16.10.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.10.2018 ö beschließend 1

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 17. September 2018 bittet Gemeinderatsmitglied Peter Kramer, ihn aus gesundheitlichen Gründen aus dem Ehrenamt als Gemeinderatsmitglied mit sofortiger Wirkung zu entlassen. 
Nach Art. 48 GLkrWG kann ein Gemeinderatsmitglied mittlerweile ohne Benennung eines Grundes sein Ehrenamt niederlegen. 
Zur Wirksamkeit der Niederlegung ist dennoch ein Beschluss des Gemeinderates notwendig.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat gibt dem Antrag des Gemeinderatsmitgliedes Peter Kramer zur Niederlegung seines Ehrenamtes als Gemeinderatsmitglied mit sofortiger Wirkung statt.

Beschluss

Der Gemeinderat gibt dem Antrag des Gemeinderatsmitgliedes Peter Kramer zur Niederlegung seines Ehrenamtes als Gemeinderatsmitglied mit sofortiger Wirkung statt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.03.2022 14:56 Uhr