Erstmalige Herstellung der Waldstraße und des Feichtholzwegs; Anträge der Anwohner auf teilweisen Beitragserlass nach Art. 13 Abs. 6 KAG


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 16.10.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.10.2018 ö 4.1

Sachverhalt

Fast sämtliche Anwohner der Waldstraße und des Feichtholzwegs haben einen Antrag auf teilweisen Beitragserlass nach Art. 13 Abs. 6 Satz 1 KAG gestellt. Aufgrund dieser Vorschrift kann die Gemeinde in der Erschließungsbeitragssatzung bestimmen, dass Erschließungsbeiträge bis zu einem Drittel des zu erhebenden oder bereits erhobenen Betrags erlassen werden, sofern seit dem Beginn der erstmaligen technischen Herstellung der Erschließungsanlagen mindestens 25 Jahre vergangen sind und die Beitragspflichten im Zeitraum vom 01. April 2012 bis 31. März 2021 entstanden sind oder entstehen. 

Bei der sachlichen Prüfung eines solchen Antrags stellen sich hauptsächlich folgende Fragen:

a)        Wann war der Beginn der erstmaligen technischen Herstellung?
b)        Reicht die Einrichtung eines Provisoriums hierfür aus?
c)        Kann die Rückwirkungsregelung auf diese zwei Maßnahmen zeitlich begrenzt werden?
d)        Ist das Vorgehen aus haushaltsrechtlicher und kommunalrechtlicher Sicht vertretbar?

Die Punkte a) bis c) haben wir mit dem von der Gemeinde mandatierten Anwalt diskutiert. Eine Beurteilung stellt sich schwierig dar, da die Rechtsprechung keine abschließende – generelle – Regelung hierzu entwickelt hat.

Zur Klärung der haushaltsrechtlichen und kommunalrechtlichen Einschätzung wurde die Kommunalaufsicht beim Landratsamt Starnberg angefragt. Deren Stellungnahme vom 10.09.2018 liegt dieser Sitzungsvorlage bei. Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit, der gesetzlichen Reihenfolge der Einnahmenbeschaffung und des Gleichbehandlungsgebots sieht die Rechtsaufsicht die Umsetzung des Art. 13 Abs. 6 Satz 1 KAG bei der Gemeinde Gilching kritisch. Die Verwaltung schließt sich dieser Einschätzung an.

Der Anwalt der Gemeinde Gilching wird in der Sitzung für Fragen zur Verfügung stehen.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Die Anträge der Anwohner auf Umsetzung des teilweisen Beitragserlasses nach Art. 13 Abs. 6 Satz 1 KAG in der Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Gilching werden abgelehnt.

Beschluss

Die Anträge der Anwohner auf Umsetzung des teilweisen Beitragserlasses nach Art. 13 Abs. 6 Satz 1 KAG in der Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Gilching werden abgelehnt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

Datenstand vom 30.03.2022 14:56 Uhr