Standortanalyse für ein neues Feuerwehrhaus der Gemeinde Gilching; Berechnungsergebnisse für den Standort Festplatz


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 16.10.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.10.2018 ö beschließend 5

Sachverhalt

Für den geplanten Standort eines neuen Feuerwehrhauses am Festplatz in Gilching liegen nun die anliegenden Berechnungsergebnisse für den Immissionsschutz vor. Die Ermittlungen  haben länger gedauert, weil das ursprünglich angedachte Konzept, welches aus der Standortalternativenprüfung entwickelt wurde,  immissionsschutzrechtlich so nicht möglich war. Deshalb wurde in Zusammenarbeit mit der Freiwilligen Feuerwehr Gilching ein neues Konzept entwickelt, welches nun die erforderlichen Immissionswerte einhalten kann.  Herr Jens Hunecke vom beauftragten Ingenieurbüro Steger & Partner, München wird die Berechnungsergebnisse in der Sitzung vorstellen. Anschließend ist die weitere Vorgehensweise zu beschließen. Der Gemeinderat hat mit anliegendem Beschluss zwar eine Änderung des Flächennutzungsplanes in die Wege geleitet, allerdings ist auch ein verbindlicher Bebauungsplan notwendig, der Festsetzungen nach Art und Maß der baulichen Nutzung, den überbaubaren Grundstücksflächen und den öffentlichen Verkehrsflächen trifft. Hierfür ist ein Planungsentwurf bis Leistungsphase 2 nach HOAI (Vorplanung mit Kostenschätzung), welcher in einem VgV-Verfahren (Vergabeverordnung für öffentliche Aufträge) zu vergeben ist, erforderlich. Die Verwaltung schlägt vor, das bereits bekannte Büro PMA Projektmanagement Aumann aus Sauerlach mit der Durchführung des VgV-Verfahrens zu beauftragen. Herr Aumann wird in der Sitzung anwesend sein und zum Verfahren sowie zu Kosten Fragen beantworten. Sobald eine Vorplanung für das Feuerwehrhaus vorliegt, wäre auch das Bauleitplanverfahren einzuleiten und durchzuführen. Es ergeht der Hinweis, dass die Verwaltung selbstverständlich sämtliche Planungsschritte mit der Feuerwehr abstimmen wird.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

  1. Der Gemeinderat nimmt die Standortanalyse für ein neues Feuerwehrhaus in der Gemeinde Gilching, Berechnungsergebnisse für den Standort Festplatz, Nummer 4707/B3/hu vom 10.08.2018 des Ingenieurbüro Steger & Partner zur Kenntnis.
  2. Der Gemeinderat beauftragt das Büro PMA Projektmanagement Aumann aus Sauerlach mit der Durchführung des VgV-Verfahrens für den Neubau eines Feuerwehrhauses. Der Planungsentwurf ist vorerst nur bis Leistungsphase 2 nach HOAI (Vorplanung mit Kostenschätzung) durchzuführen.
  3. Nach Vorliegen einer Vorplanung ist ein Bauleitplanverfahren für den Standort Festplatz durchzuführen.  

Diskussionsverlauf

(Zu diesem Tagesordnungspunkt ist Herr Jens Hunecke (Ingenieurbüro Steger & Partner) anwesend und stellt das Konzept vor. Des Weiteren ist Herr Robert Strobl (Kommandant der Feuerwehr Gilching) anwesend und Herr Peter Aumann (Büro PMA Projektmanagement Aumann) informiert das Gremium über das VgV-Verfahren für den Neubau des Feuerwehrhauses.)

Beschluss 1

Nach ausführlicher Diskussion stellt GR Reich einen Antrag zur Geschäftsordnung auf sofortige Abstimmung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Anschließend wird über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abgestimmt:

Beschluss 2

  1. Der Gemeinderat nimmt die Standortanalyse für ein neues Feuerwehrhaus in der Gemeinde Gilching, Berechnungsergebnisse für den Standort Festplatz, Nummer 4707/B3/hu vom 10.08.2018 des Ingenieurbüro Steger & Partner zur Kenntnis.
  2. Der Gemeinderat beauftragt das Büro PMA Projektmanagement Aumann aus Sauerlach mit der Durchführung des VgV-Verfahrens für den Neubau eines Feuerwehrhauses. Der Planungsentwurf ist vorerst nur bis Leistungsphase 2 nach HOAI (Vorplanung mit Kostenschätzung) durchzuführen.
  3. Nach Vorliegen einer Vorplanung ist ein Bauleitplanverfahren für den Standort Festplatz durchzuführen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 2

Datenstand vom 30.03.2022 14:56 Uhr