Neugestaltung der Römerstraße im Bereich des Sanierungsgebietes "Ortsmitte" nach Fertigstellung der Westumfahrung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 16.10.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.10.2018 ö beschließend 7

Sachverhalt

Nach Fertigstellung der Westumfahrung wird die innerörtliche Römerstraße von einer Staatsstraße in eine Gemeindestraße zurückgestuft. Damit ist der Weg frei, diese viel befahrene Straße umzugestalten und auch für Fußgänger und Radfahrer attraktiver zu machen. Dies kann jedoch nur abschnittsweise erfolgen. Die Verwaltung schlägt vor, den ersten Abschnitt der Umgestaltung Römerstraße im sog. städtebaulichen Sanierungsgebiet Ortsmitte von der Rathausstraße bis zur Bahnunterführung zu wählen. Dies ist der Bereich, für den 2007 ein kooperatives Plangutachten erstellt wurde. Auf Basis dessen wurden dann Vorbereitende Untersuchungen mit Bürgerdialogen durchgeführt. Im Jahr 2017 wurde das Sanierungsgebiet I „Ortsmitte Gilching“ beschlossen. 
Jetzt gilt es, aus diesen Plangrundlagen ein umsetzbares Konzept zu entwickeln. Nach Rücksprache mit der Regierung von Oberbayern sind die Bauarbeiten und Planungsarbeiten grundsätzlich in der Städtebauförderung förderfähig. Der beiliegende Planungsablauf ist dabei einzuhalten. Drei Angebote sind für ein sog. VGV-Verfahren zur Ermittlung der verschiedenen Planer einzuholen. Die Verwaltung schätzt den Planungsbedarf für diesen ersten Bauabschnitt auf rund 200.000 €. Diese Kosten sind im nächsten Haushaltsjahr einzustellen.   

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

  1. Der Gemeinderat beschließt, die innerörtliche Römerstraße nach Rückstufung von einer Staatsstraße in eine Gemeindestraße abschnittsweise umzubauen.
  2. Als erster Abschnitt wird der Bereich Sanierungsgebiet I “Ortsmitte Gilching“ von der Rathausstraße bis zur Bahnunterführung festgelegt.
  3. Die verschiedenen Planer sind in einem sog. VGV-Verfahren zu ermitteln. Die Verwaltung wird beauftragt, hierfür drei Angebote einzuholen.
  4. Im Haushaltsjahr 2019 sind für die Umplanungen des o.g. genannten Bereiches Haushaltsmittel in Höhe von 200.000 € einzustellen.

Beschluss

  1. Der Gemeinderat beschließt, die innerörtliche Römerstraße nach Rückstufung von einer Staatsstraße in eine Gemeindestraße abschnittsweise umzubauen.
  2. Als erster Abschnitt wird der Bereich Sanierungsgebiet I “Ortsmitte Gilching“ von der Rathausstraße bis zur Bahnunterführung festgelegt.
  3. Die verschiedenen Planer sind in einem sog. VGV-Verfahren zu ermitteln. Die Verwaltung wird beauftragt, hierfür drei Angebote einzuholen.
  4. Im Haushaltsjahr 2019 sind für die Umplanungen des o.g. genannten Bereiches Haushaltsmittel in Höhe von 200.000 € einzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.03.2022 14:56 Uhr