Bebauungsplan "Altes Rathaus" für Teilflächen aus den Fl.Nrn. 1240, 1240/6 (Rathausstraße) und 1245/2 (Am Steinberg), jeweils Gemarkung Gilching; Billigungs- und Auslegungsbeschluss; Öffentliche Auslegung gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz und Nr. 3 2. Halbsatz BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 16.10.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.10.2018 ö beschließend 8

Sachverhalt

1.        Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung vom 17.10.2017 dem seitens Vertretern des Architekturbüros prpm Architekten + Stadtplaner GmbH, München und des Verbandes Wohnen im Kreis Starnberg vorgestellten Planungskonzept für die Neubebauung des Areals des alten Rathauses durch zwei Mehrfamilienwohnhäuser mit insgesamt 18 Wohneinheiten zugestimmt.
       Die Gemeinde hat daraufhin das Büro Bäumler und Žagar, Architekten und Stadtplaner, München damit beauftragt, auf dessen Basis den Entwurf eines Bebauungsplanes (BP) zu erarbeiten. Dieser liegt nun in der Fassung 16.10.2018 vor (siehe Anlage) und wird in der Sitzung durch die Verwaltung vorgestellt werden.

2.        In Kenntnis der umliegend bestehenden, lärmintensiven Nutzungen Mittelschule, Turnhalle und Kindergarten Wichtelhaus mit zugehörigem Verkehrsaufkommen hat die Verwaltung parallel zur Planerstellung beim Büro Müller-BBM GmbH, Planegg, eine schalltechnische Untersuchung hierzu in Auftrag gegeben. Diese liegt als Bericht Nr. M137601/01 vom 20.09.2018 vor und kommt in Zusammenfassung zu dem Schluss, dass innerhalb des BP-Instruktionsbereiches dann keine passiven Schallschutzmaßnahmen festzusetzen sind, wenn bei der Turnhallennutzung als aktive Schallschutzmaßnahme ein technisch ausgearbeitetes Belüftungskonzept sicherstellt, dass die Belüftungszeit bei geräuschintensiven Nutzungen während der Tageszeit außerhalb der Ruhezeiten auf 120 Minuten sowie innerhalb der Ruhezeiten auf max. 30 Minuten begrenzt ist. Alternativ seien die Belüftungszeiträume an den Halleninnenpegel so anzupassen, dass die Immissionsrichtwerte eingehalten werden.
       Laut Aussage des gemeindlichen Hochbauamtes verfügt die Turnhalle über kein automatisches Belüftungssystem, weshalb eine Querlüftung der Halle in Richtung BP-Gebiet derzeit über eine manuelle Betätigung des Fensterbandes unterhalb der Hallentraufe erfolgt. Die Einhaltung o.g. max. zulässiger Lüftungszeiten kann aber über ein zeitgesteuertes, automatisiertes Öffnen und Schließen des Fensterbandes per Stellmotoren sichergestellt werden, was aber noch zu installieren wäre.

3.        Ein weiterer im Zusammenhang mit der Baurechtsausweisung zu lösender Aspekt ist die Niederschlags- und Hangwasserentsorgung aus dem Plangebiet aufgrund der problematischen Bodenverhältnisse (Endmoräne). Die Verwaltung hat hierzu Herrn Dr. Straub vom Büro BGU, Starnberg, eingeschaltet. Derzeit wird durch das Büro das bestehende Entwässerungssystem in der Rathausstraße selbst und in den umliegenden Straßenabschnitten überprüft. Bisher wurde das komplette Leitungssystem (Schächte, Leitungen, Ausbauzustand) durch Sichtprüfung aufgenommen. Die Hauptleitung (gelochte Betonrohre) in der Rathausstraße hat einen Durchmesser von DN 400 - DN 600. Eine TV-Befahrung sowie eine Reinigung der Leitungen werden noch folgen. Weiter wurden Bohrungen zur Bewertung der Sickerfähigkeit des Bodens durchgeführt. Deren Auswertung wird allerdings nicht vor Ende des Jahres abgeschlossen sein.
Das Kanalsystem wurde durch das Büro direkt nach dem Starkregenereignis Anfang Juni 2018 kontrolliert und die Leitungen und Schächte waren am Folgetag des Starkregens bereits wieder trocken, weswegen abgeschätzt werden kann, dass das Bestandssystem auch das Niederschlagswasser der Neubebauung am alten Rathaus aufnehmen kann, zumal es sich hier um eine Ersatzbebauung für ein bislang schon massiv versiegeltes Areal handelt.
Stand heute stehen die Belange der Niederschlags- bzw. Hangwasserbeseitigung der beabsichtigten Bauleitplanung im gegenständlichen Bereich demnach nicht grundsätzlich entgegen. Konkrete und belastbare Aussagen dazu sind allerdings erst nach eingehender Prüfung und Überrechnung aller angeschlossenen Flächen möglich, weshalb konkretisierende Festsetzungen oder Auflagen hierzu erst im Laufe des weiteren Verfahrens vorgenommen werden können.

4.        Sollte der Gemeinderat dem Planentwurf i.d.F.v. 16.10.2018 inhaltlich zustimmen, wäre er zu billigen und der Verfahrensschritt der öffentlichen Auslegung gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz und Nr. 3 2. Halbsatz BauGB durchzuführen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 04.10.2018 sowie vom Sachvortrag in der Sitzung und beschließt:

1.        Für Teilflächen der Grundstücke mit den Fl.Nrn. 1240, 1240/6 (Rathausstraße) und 1245/2 (Am Steinberg), jeweils Gemarkung Gilching, wird ein Bebauungsplan aufgestellt.
Das Planaufstellungsverfahren erhält die Bezeichnung:
       „Bebauungsplan ,Altes Rathaus‘ für Teilflächen aus den Fl.Nrn. 1240, 1240/6 (Rathausstraße) und 1245/2 (Am Steinberg), jeweils Gemarkung Gilching“.

2.        Der Satzungsentwurf i.d.F.v. 16.10.2018 wird inhaltlich gebilligt.

3.        Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfahrensschritt der öffentlichen Auslegung gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz und Nr. 3 2. Halbsatz BauGB durchzuführen.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 04.10.2018 sowie vom Sachvortrag in der Sitzung und beschließt:

  1.        Für Teilflächen der Grundstücke mit den Fl.Nrn. 1240, 1240/6 (Rathausstraße) und 1245/2 (Am Steinberg), jeweils Gemarkung Gilching, wird ein Bebauungsplan aufgestellt.
Das Planaufstellungsverfahren erhält die Bezeichnung:
       „Bebauungsplan ,Altes Rathaus‘ für Teilflächen aus den Fl.Nrn. 1240, 1240/6 (Rathausstraße) und 1245/2 (Am Steinberg), jeweils Gemarkung Gilching“.

  1.        Der Satzungsentwurf i.d.F.v. 16.10.2018 wird inhaltlich gebilligt.

  1.        Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfahrensschritt der öffentlichen Auslegung gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz und Nr. 3 2. Halbsatz BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.03.2022 14:56 Uhr