Städtebauförderung, Bedarfsmitteilung für das Jahr 2019


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 13.11.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.11.2018 ö beschließend 10

Sachverhalt

Für das Jahr 2019 ist die Bedarfsmitteilung Städtebauförderung an die Regierung von Oberbayern zu stellen. Die vorgeschlagenen  Einzelmaßnahmen sind in anliegender Liste beigefügt. Die Bedarfsmitteilung ist Voraussetzung für eine spätere Beantragung von Fördermitteln. In der Sitzung des Gemeinderates können gerne hierzu Fragen beantwortet werden. Da die Westumfahrung Gilching nun realisiert wird, kann im Jahr 2019 die Planung der neuen Gestaltung und die Sanierung der Römerstraße sowie die Neuordnung des Bahnhofsumfeldes auf Basis der vorbereitenden Untersuchungen und des Bürgerdialoges erfolgen. Entsprechende Mittel sind beantragt.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, die vorliegende Bedarfsmitteilung zur Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm 2019 Aktive Zentren zu stellen.

Die für 2019 angemeldeten Kosten der beabsichtigten Vorhaben liegen bei rund 1.035.000 €. Der erforderliche Eigenanteil der Gemeinde wird im Haushalt bereitgestellt werden.

Im Einzelnen sind die Vorhaben und Kosten der Bedarfsmitteilung zu entnehmen. Glei-ches gilt für die in den Fortsetzungsjahren beabsichtigten  Vorhaben. Sie sind in der kommunalen Finanzplanung entsprechend fortzuschreiben bzw. aufzunehmen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die vorliegende Bedarfsmitteilung zur Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm 2019 Aktive Zentren zu stellen.

Die für 2019 angemeldeten Kosten der beabsichtigten Vorhaben liegen bei rund 1.035.000 €. Der erforderliche Eigenanteil der Gemeinde wird im Haushalt bereitgestellt werden.

Im Einzelnen sind die Vorhaben und Kosten der Bedarfsmitteilung zu entnehmen. Glei-ches gilt für die in den Fortsetzungsjahren beabsichtigten  Vorhaben. Sie sind in der kommunalen Finanzplanung entsprechend fortzuschreiben bzw. aufzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.12.2018 09:29 Uhr