Entwicklung und künftige Struktur der Gemeindewerke, Schaffung einer Stelle "Leitung Gemeindewerke"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 13.11.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.11.2018 ö beschließend 11

Sachverhalt

Historie:
Die Gemeindewerke Gilching erhielten mit Beschluss vom 06.12.2016 eine breite Erweiterung des Aufgabengebietes. Zur klassischen Wasserversorgung kamen laut Satzung die Bereiche Nahwärme/Fernwärme, Breitbandversorgung, Strom und Gas hinzu. Für die Leitungsaufgaben sind nach wie vor 1,2 Stellen vorgesehen.
Die kaufmännische Leitung wird dabei durch die Gemeindekämmerin mit 0,2 Stellen übernommen.
Aufgaben der Gemeindewerke laut Satzung und daraus abgeleitete Unterpunkte:
  • Wasserversorgung:
    • bestehendes Alltagsgeschäft, wachsendes Netz, mit ständig neuen Anforderungen wie fernauslesbaren Zählern etc.
  • Nahwärme/Fernwärme,
    • Nahwärme Gewerbepark Ost
      • Baubegleitung
      • Ausarbeitung von Tarifen und Anschlussbedingungen
      • weitere Arrondierung in der Umgebung sinnvoll, Befragungen und Öffentlichkeitsarbeit nötig
    • perspektivisch Versorgung von Wärmeinseln, ggf. zur späteren Verknüpfung zu Gesamtnetz
  • Breitbandversorgung
    • im Bau
    • viele Fördermodalitäten zu klären
    • Betreibermodell zu prüfen
  • Strom
    • Konzessionsvertrag läuft 2022 aus, Engagement der Gemeindewerke muss wirtschaftlich geprüft werden
    • Elektromobilität
    • Stromproduktion durch Photovoltaik und ggf. Blockheizkraftwerke oder Windkraft
  • Gas
    • Konzessionsvertrag läuft 2030 aus
Beispielsweise müssen die aktuell von Bündnis 90/Die Grünen gestellten Anträge zur Energieinfrastruktur wie Einsatz von Blockheizkraftwerken und Elektromobilität sinnvollerweise durch die Gemeindewerke bearbeitet werden.
Herausforderungen und Lösungsansätze:
Die Gemeindewerke müssen an die neuen Aufgaben angepasst werden.
Die derzeitige Struktur sieht eine gleichgestellte kaufmännische (0,2 Stellen) und eine technische (1,0 Stelle) Leitung vor, die jeweils dem 1. Bürgermeister unterstellt sind.
Der vielfältige Aufgabenbereich der Gemeindewerke erfordert künftig eine andere Aufgabenverteilung und Personalstruktur. Die anfallenden Aufgaben gemäß der Satzung können mit dem aktuellen Stellenpensum, trotz Zuarbeit durch den Energie-, Klimaschutz- und Umweltbeauftragten, nicht umgesetzt werden.
Für den Aufbau eines Gemeindewerkes ist dringend eine neue Leitungsstruktur erforderlich.
Mehr Zeitressourcen aus der Finanzverwaltung können nicht zur Verfügung gestellt werden, da in diesem Bereich durch die Neuregelung von § 2 UStG (siehe Anhang) und der DSGVO ebenfalls zusätzliche Ressourcen benötigt werden.
Die Eingruppierung der neu zu schaffenden Stelle wäre im Finanz- und Personalausschuss mit dem Stellenplan 2019 zu besprechen und zu beschließen. Hierfür wird eine Stellenbewertung durch den BKPV durchgeführt. Analog zur bisherigen Leitung der Finanzverwaltung wird von einer Eingruppierung in Entgeltgruppe 13 TVÖD ausgegangen.
Fazit:
Die seit 2016 erweiterten Aufgaben der Satzung erfordern erhebliche strategische, kaufmännische und organisatorische Kapazitäten. Lediglich ein Teil dieser Kapazitäten kann extern zugekauft werden, vieles sind aber Leitungstätigkeiten, die dauerhaft im Haus anfallen. Diese Tätigkeiten können mit dem aktuellen Stellenpensum nicht umgesetzt werden.
Bei Schaffung der nötigen Kapazitäten und Anpassung der Strukturen können die Gemeindewerke zu einer verbesserten lokalen Infrastruktur und Wertschöpfung beitragen. Außerdem können sie eine führende Rolle in der Umsetzung der Energiewende übernehmen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die Schaffung der Stelle Leitung Gemeindewerke.
Dem Organigrammentwurf vom 06.11.2018 wird zugestimmt.
Die Eingruppierung und Ausschreibung der Stelle wird im Finanz- und Personalausschuss mit dem Stellenplan 2019 beschlossen.

Beschluss

  1. Der Gemeinderat beschließt die Schaffung der Stelle Leitung Gemeindewerke.
  2. Dem Organigrammentwurf vom 06.11.2018 wird zugestimmt.
  3. Die Eingruppierung und Ausschreibung der Stelle wird im Finanz- und Personalausschuss mit dem Stellenplan 2019 beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.12.2018 09:29 Uhr