Erstmalige Herstellung der St.-Gilgener-Straße; Anträge der Anwohner auf Beitragsfreiheit wegen einer historischen Straße nach Art. 5a Abs. 7 KAG i. V. m. § 127 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 04.12.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 04.12.2018 ö beschließend 4

Sachverhalt

Anwohner der St.-Gilgener-Straße haben einen Antrag auf Feststellung der Beitragsfreiheit wegen der Klassifizierung der St.-Gilgener-Straße als „historische Straße“ nach Art. 5a Abs. 7 KAG i. V. m. § 127 BauGB gestellt.

Aus dem Blickwinkel des Erschließungsbeitragsrechts liegt eine sog. „historische Straße“ vor, wenn diese zu irgendeinem Zeitpunkt vor Inkrafttreten des BauGB (30.06.1961) Erschließungsfunktion besessen hat und für diesen Zweck endgültig hergestellt war.
Nach Studie historischer Pläne des Gemeindearchivs und des Bayernatlasses online war eine abschließende Beurteilung über die Einstufung der St.-Gilgener-Straße  als historische Straße nicht zweifelsfrei möglich. Vieles spricht zwar dafür, dass es sich bei der St.-Gilgener-Straße nicht um eine solche historische Straße handelt, Restzweifel bleiben jedoch bestehen. Letztlich wird lt. Meinung des von der Gemeinde mandatierten Anwalts nur eine gerichtliche Feststellung über die konkrete rechtliche Bewertung dieser Frage Klarheit bringen können.

Ein Verzicht auf Abrechnung der St.- Gilgener-Straße lässt sich bei dieser juristischen Einschätzung aus kommunalrechtlichen Gründen nicht verantworten.

Die Verwaltung schlägt daher nach rechtlicher Beratung, analog zur Abrechnung der Römerstraße (vgl. Gemeinderatssitzung im Oktober 2018), folgendes Vorgehen vor:


  1. Die Gemeinde Gilching erlässt zum Zwecke geringer Kostenrisiken im Klageverfahren möglichst niedrige Vorausleistungsbescheide nach dem KAG.

  1. Bei Einreichung einer Klage wird die Aussetzung der Vollziehung aller Vorausleistungsbescheide angeordnet.

  1. Im Klageverfahren bleibt dann die Entscheidung des Gerichts abzuwarten.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

  1. Die Anträge der Bürgerinnen und Bürger auf Wertung der St.-Gilgener-Straße zur historischen Straße nach Art. 5 a Abs. 7 KAG i. V. m. § 127 BauGB werden abgelehnt.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, zum Zwecke geringer Kostenrisiken im Klageverfahren möglichst niedrige Vorausleistungsbescheide für die St.-Gilgener-Straße nach dem KAG zu erlassen.

  1. Für den Fall der Einreichung einer Klage oder eines Widerspruches wird die Aussetzung der Vollziehung aller Vorausleistungsbescheide angeordnet.

Beschluss

  1. Die Anträge der Bürgerinnen und Bürger auf Wertung der St.-Gilgener-Straße zur historischen Straße nach Art. 5 a Abs. 7 KAG i. V. m. § 127 BauGB werden abgelehnt.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, zum Zwecke geringer Kostenrisiken im Klageverfahren möglichst niedrige Vorausleistungsbescheide für die St.-Gilgener-Straße nach dem KAG zu erlassen.

  1. Für den Fall der Einreichung einer Klage oder eines Widerspruches wird die Aussetzung der Vollziehung aller Vorausleistungsbescheide angeordnet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.01.2019 15:06 Uhr