Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Gilching (Bestattungsgebührensatzung - BGS); Neuerlass
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 15.01.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Zum 1.1.2019 wurden die Bestattungsdienstleistungen für unsere beiden Friedhöfe neu ausgeschrieben. Das Ausschreibungsergebnis ergibt sich aus dem TOP „ Friedhofsangelegenheit; Vergabe der Bestattungsdienstleistungen“. Nachdem sich die Preise für die Einzelpositionen erheblich erhöhen, sind dementsprechend die Bestattungsgebühren in § 5 der Bestattungsgebührensatzung anzupassen. Zu den angebotenen Einzelpreisen ist jeweils noch eine Verwaltungskostengebühr hinzuzurechnen. Die geänderten Beträge sind „rot“ hinterlegt.
Die neu zu erlassende Satzung liegt dieser Sitzungsvorlage als Anlage bei.
Beschlussvorschlag
Die Gemeinde Gilching erlässt die als Anlage beiliegende „Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Gilching (Bestattungsgebührensatzung – BGS) und beauftragt die Verwaltung, diese amtlich bekannt zu machen.
Gleichzeitig tritt die „Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Gilching (Bestattungsgebührensatzung – BGS) vom 20.12.2011 außer Kraft.
Beschluss
Die Gemeinde Gilching erlässt die als Anlage beiliegende „Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Gilching (Bestattungsgebührensatzung – BGS) und beauftragt die Verwaltung, diese amtlich bekannt zu machen.
Gleichzeitig tritt die „Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Gilching (Bestattungsgebührensatzung – BGS) vom 20.12.2011 außer Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 6
Datenstand vom 22.02.2019 09:42 Uhr