Erschließungsbeitragsrecht; Aufhebung der Beschlüsse zur Herstellung der Angerfeldstraße und der Fichtenstraße in 2019; Antrag von GRin Rosa Maria Brosig (BfG) vom 31.01.2019


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 19.02.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.02.2019 ö beschließend 4

Sachverhalt

Mit Antrag vom 31.01.2019 beantragt Frau Gemeinderätin Brosig die Beschlüsse betreffend der Ersterschließung der Angerfeldstraße und der Fichtenstraße aufzuheben und die Ausschreibungen hierzu zurückzuhalten. Die Gründe für die Antragstellung können dem Antrag entnommen werden.

Der beschlossene Maßnahmenkatalog der Gemeinde Gilching sieht derzeit folgende weitere Ersterschließungsmaßnahmen vor:

2019 = Angerfeldstraße, Fichtenstraße
2020 = Wildmoosweg, Fürstenfelder Straße
2021 = Gilgener Heide, Spitzwiesenweg, Kohlstatt

Die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge im letzten Jahr hat zu einer erheblichen Diskussion über die Erhebung der Erschließungsbeiträge bei der Ersterschließung geführt. Derzeit ist die Erhebung dieser Beiträge geltendes Recht. Die Diskussion über die Aussetzung der Herstellung von Straßen bezieht sich hauptsächlich auf die Regelung des Art. 5a Abs. 7 KAG. Die Regelung besagt, dass ab dem 01.04.2021 eine Beitragspflicht nicht entstehen kann, sofern seit dem Beginn der erstmaligen technischen Herstellung einer Erschließungsanlage mindestens 25 Jahre vergangen sind. Diese Regelung ist am 08. März 2016 eingeführt worden.

Besonders der Beitrag in der Sendung „Kontrovers“ des Bayerischen Fernsehens vor ca. 2 Wochen und die Aussagen des Staatsministers für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, Herr Hubert Aiwanger, am 02.02.2019 in Gilching haben die Diskussion weiter angeregt. Herr Aiwanger hat auf die Nachfrage von Bürgermeister Walter hin empfohlen, alle Straßenbaumaßnahmen bis 2021 aufzuschieben. Er verwies dabei ebenfalls auf das Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums des Innern und für Integration vom 06.11.2018.

Diese politischen Aussagen sind aus Sicht der Verwaltung vor dem Hintergrund zu relativieren, dass in der Gemeinde Gilching seit Jahren ein kontinuierliches Ausbauprogramm besteht. Dieses Programm beruht auf einer Erfassung der Straßenzustände im gesamten Gemeindegebiet. Es werden also nicht, wie vielmals in der Diskussion behauptet, wegen des näher kommenden Fristablaufs im Jahr 2021 „panikartig“ noch Straßen hergestellt und abgerechnet.

Bei der Abwägung der Entscheidung ist aus Sicht der Verwaltung vor allem dem Grundsatz der Gleichbehandlung und der Gerechtigkeit Rechnung zu tragen. Die seit 2016 geltende Regelung des Art. 5a Abs. 7 KAG bestand bereits bei Durchführung der Maßnahmen Andechser Straße, Feichtholzweg, Waldstraße, Römerstraße und St.-Gilgener-Straße. Es ist keine Argumentation erkennbar, die ein willkürliches Aussetzen der Ersterschließungen nun im Jahr 2019 rechtfertigen lässt. Dies würde außerdem bedeuten, dass die Maßnahmen der Jahre 2020 und 2021 ebenfalls ausgesetzt werden müssten.

Die Verwaltung schlägt aus den vorgenannten Gründen vor, den Antrag auf Aufhebung der Beschlüsse des Haupt- und Bauausschusses über die Erschließungsmaßnahmen im Jahr 2019 abzulehnen.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Antrag von Frau Gemeinderätin Brosig (BfG) vom 31.01.2019 wird abgelehnt.

Beschluss

Nachfolgender Antrag von Frau Gemeinderätin Brosig (BfG) vom 31.01.2019 wird abgelehnt:

  1. Die Beschlüsse betreffend Ausbau Angerfeldstraße und Ausbau Fichtenstraße werden aufgehoben.
  2. Die für beide Straßen geplante Ausschreibung der Baumaßnahmen werden zurück gehalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 19

Datenstand vom 28.03.2019 15:01 Uhr