Bebauungsplan Hochstift-Freising-Weg/Karolingerstraße für die Grundstücke Flurnummern 1321/14, 1318/2, 1314/11 und Teilflächen aus 1322/6 und 1305/3 jeweils Gemarkung Gilching Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 26.03.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.03.2019 ö beschließend 11

Sachverhalt

Mit dem Grundstückseigentümer der oben genannten Flurnummern fanden Gespräche wegen einer geplanten Neubebauung statt. Der Grundstückseigentümer möchte hier eine kompakte Wohnbebauung realisieren. Es handelt sich um unbeplantes Gebiet nach § 34  BauGB. Im Flächennutzungsplan ist dieses Areal als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen. Die Fläche liegt im Sanierungsgebiet der Gemeinde Gilching. Der PLANKREIS München wurde als Betreuer zur Ortsmittenentwicklung bei den Vorgesprächen involviert. Die Verwaltung empfiehlt für o.g. Grundstücke  einen Bebauungsplan aufzustellen. Das Verfahren ist nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung durchzuführen.

Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirt-schaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemein-heit dienende sozialgerechte Bodennutzung unter Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu för-dern, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Hierzu soll die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen.

Städtebauliche und ortsplanerische  Ziele:
a)        Schaffung von Wohnraum nahe der S-Bahn- und Bushaltestellen
b)        Ausgewogenes Verhältnis von versiegelten und überbauten Flächen
c)        Sicherstellung einer ausreichenden Erschließung durch Festsetzung der Geltung        der gemeindlichen Kfz-Stellplatz- bzw. Fahrradabstellplatzsatzung sowie die Fest-        setzung der jeweiligen Zufahrtsmöglichkeiten und öffentliche Stellplätze
d)        Es ist eine kompakte Bauform aus energetischen Gründen und aus Gründen des        Klimaschutzes anzustreben
e)        Die max. Wandhöhe soll 9 Meter betragen
f)        Ordnende Festsetzung auch von Nebengebäuden, z.B. für Mülltonnen und Garten-        geräte
g)        Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von        Energie

Der künftige Geltungsbereich ist aus dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.

Finanzielle Auswirkungen

keine

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 27.02.2019 und beschließt:
  1. Gemäß Baugesetzbuch haben Gemeinden Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.

  1. Die Verwaltung schlägt daher vor, die Grundstücke Flurnummern 1321/14, 1318/2, 1314/11  und Teilflächen aus 1322/6 und 1305/3  jeweils Gemarkung Gilching gemäß den Vorgaben aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln und hierfür ein städtebauliches Konzept zu finden. Hierfür ist ein Aufstellungsbeschluss für einen verbindlichen Bebauungsplan zu fassen.

  1. Städtebauliche und ortsplanerische  Ziele:
       a)        Schaffung von Wohnraum nahe der S-Bahn- und Bushaltestellen
       b)        Ausgewogenes Verhältnis von versiegelten und überbauten Flächen
       c)        Sicherstellung einer ausreichenden Erschließung durch Festsetzung der Gel-                tung der gemeindlichen Kfz-Stellplatz- bzw. Fahrradabstellplatzsatzung so                wie die Festsetzung der jeweiligen Zufahrtsmöglichkeiten und öffentliche                        Stellplätze
       d)        Es ist eine kompakte Bauform aus energetischen Gründen und aus Gründen                des Klimaschutzes anzustreben
       e)        Die max. Wandhöhe soll 9 Meter betragen
       f)        Ordnende Festsetzung auch von Nebengebäuden, z.B. für Mülltonnen und                Gartengeräte
       g)        Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung                von Energie

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss mit den städtebaulichen Zielsetzungen ortsüblich bekannt zu machen.

  1. Das Planaufstellungsverfahren erhält die Bezeichnung „Bebauungsplan Hochstift-Freising-Weg/Karolingerstraße für die Grundstücke Flurnummern 1321/14, 1318/2, 1314/11  und Teilflächen aus 1322/6 und 1305/3  jeweils Gemarkung Gilching

  1.  Mit der Erstellung der Planunterlagen wird der Plankreis München beauftragt.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 27.02.2019 und beschließt:
  1. Gemäß Baugesetzbuch haben Gemeinden Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.

  1. Die Verwaltung schlägt daher vor, die Grundstücke Flurnummern 1321/14, 1318/2, 1314/11  und Teilflächen aus 1322/6 und 1305/3  jeweils Gemarkung Gilching gemäß den Vorgaben aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln und hierfür ein städtebauliches Konzept zu finden. Hierfür ist ein Aufstellungsbeschluss für einen verbindlichen Bebauungsplan zu fassen.

  1. Städtebauliche und ortsplanerische  Ziele:
       a)        Schaffung von Wohnraum nahe der S-Bahn- und Bushaltestellen
       b)        Ausgewogenes Verhältnis von versiegelten und überbauten Flächen
       c)        Sicherstellung einer ausreichenden Erschließung durch Festsetzung der Gel-                tung der gemeindlichen Kfz-Stellplatz- bzw. Fahrradabstellplatzsatzung so                wie die Festsetzung der jeweiligen Zufahrtsmöglichkeiten und öffentliche                        Stellplätze
       d)        Es ist eine kompakte Bauform aus energetischen Gründen und aus Gründen                des Klimaschutzes anzustreben
       e)        Die max. Wandhöhe soll 9 Meter betragen
       f)        Ordnende Festsetzung auch von Nebengebäuden, z.B. für Mülltonnen und                Gartengeräte
       g)        Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung                von Energie

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss mit den städtebaulichen Zielsetzungen ortsüblich bekannt zu machen.

  1. Das Planaufstellungsverfahren erhält die Bezeichnung „Bebauungsplan Hochstift-Freising-Weg/Karolingerstraße für die Grundstücke Flurnummern 1321/14, 1318/2, 1314/11  und Teilflächen aus 1322/6 und 1305/3  jeweils Gemarkung Gilching

  1.  Mit der Erstellung der Planunterlagen wird der Plankreis München beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
(GRin Blunck ist während der Abstimmung im Sitzungssaal nicht anwesend)

Datenstand vom 13.05.2019 08:33 Uhr