Straßenbau 2019, Angerfeldstraße und Fichtenstraße; Petition an den Gemeinderat


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 30.04.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 30.04.2019 ö informativ 7

Sachverhalt

Anliegende Petition an den Gemeinderat zum Straßenbau Angerfeldstraße und Fichtenstraße wurde eingereicht und wird in Anlage zur Kenntnis gegeben. Die Verwaltung wird diese der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Döring, München für eine rechtliche Beurteilung der darin aufgeworfenen Fragen zukommen lassen und diese dann dem Gemeinderat rechtzeitig zur Sitzung vorlegen.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.

Diskussionsverlauf

GRin Brosig stellt folgenden Antrag:

Beschluss 1

Die Verwaltung wird beauftragt im Landratsamt Starnberg eine zusätzliche Rechtsmeinung einzuholen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 21

Abstimmungsbemerkung
Der Antrag ist hiermit abgelehnt. Im Anschluss wird über den Vorschlag der Verwaltung abgestimmt.

Beschluss 2

Der Gemeinderat der Gemeinde Gilching nimmt die Petition von Herrn Rechtsanwalt Wolfgang Schubaur vom 17.04.2019 sowie die rechtliche Stellungnahme von Döring Spieß Rechtsanwälte vom 25.04.2019 zur Kenntnis.

Die nachstehende Petition von Rechtsanwalt Schubaur wird entsprechend der rechtlichen Stellungnahme von Döring Spieß Rechtsanwälte abgelehnt.

„Die geplanten Straßenbaumaßnahmen an der Angerfeldstraße und an der Fichtenstraße werden zeitlich zurückgestellt. Die öffentliche Ausschreibung für diese Straßenbaumaßnahmen wird aus schwerwiegenden Gründen aufgehoben.“

Die Verwaltung wird beauftragt, dem Petenten die Entscheidung entsprechend den Vorgaben des Art. 56 Abs. 3 Gemeindeordnung mitzuteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 2

Datenstand vom 29.05.2019 09:37 Uhr