Gemeindewerke Gilching; Einbau elektronischer Wasserzähler (Antrag aus der Ortsteilversammlung Geisenbrunn vom 11.04.2019)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 25.06.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.06.2019 ö informativ 4

Sachverhalt

In der Ortsteilversammlung Geisenbrunn am 11.04.2019 wurde seitens eines Bürgers der Antrag gestellt, dass der Einbau der Funkwasserzähler im Gemeindegebiet ab sofort gestoppt werden und sich der Gemeinderat in der nächsten Sitzung mit diesem Thema befassen soll. Des Weiteren muss die Datenverarbeitung Bürger offen gelegt werden.
Dem Antrag wurde mehrheitlich zugestimmt. Der Gemeinderat hat sich daher mit diesem Thema zu befassen.
Lt. Antragsteller soll sich der Gemeinderat Insbesondere mit den Themen Strahlenbelastung, Datenschutz, Widerspruchsrecht und Wirtschaftlichkeit hinsichtlich der Funkwasserzähler befassen. Auf das beiliegende Schreiben des Antragstellers nebst Anlagen vom 14.05.2019 wird verwiesen (Anlage).
Der Einbau von weiteren Funkwasserzählern wurde nach der Ortsteilversammlung am 11.04.2019 eingestellt, um bis zur Behandlung des Antrags aus der Ortsteilversammlung im Gemeinderat keine weiteren Fakten zu schaffen.
Bereits seit April 2018 wurde sowohl auf der Homepage der Gemeindewerke als auch im „Parsberg Echo“ (18.04.2018) über den Einbau von Funkwasserzählern informiert.
Ein Informationsblatt über die Funkwasserzähler wurde jedem Bürger bei Einbau des Zählers überreicht. Ebenso fand eine persönliche Beratung durch das Personal der Gemeindewerke statt, bei dem auf das Widerspruchsrecht zur Freischaltung der Funkeinrichtung hingewiesen wurde.
Dadurch, dass die anzuwendende Mustersatzung „WAS“ erst zum 01.04.2019 in Kraft trat, war es der Gemeinde nicht möglich, eine rechtssichere Satzung vorab zu erlassen.
Gemäß dem vorbereiteten Beschluss zur WAS-Satzung im nächsten Tagesordnungspunkt wurden die Anliegen aus der Ortsteilversammlung aufgegriffen und umgesetzt, so dass die Einwände aus der Ortsteilversammlung als erledigt betrachtet werden können.
Allgemeine rechtliche Beurteilung
Die Rechtslage zum Thema Funkwasserzähler ist erst seit dem 25.05.2018 eindeutig, da zu diesem Tag die Änderung des Art. 24 Abs. 4 GO mit den entsprechenden Regelungen in Kraft getreten ist.

Zuvor gab es lediglich die mit Rundschreiben des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 29.03.2017 bekanntgegebenen Hinweise zur damaligen Sach- und Rechtslage mit entsprechenden Handlungsempfehlungen und einem Formulierungsvorschlag zur Ergänzung bzw. Änderung des § 19 WAS.

Unter dem 20.02.2019 erfolgte sodann zur Konkretisierung der neuen Gesetzeslage die Änderung der Bekanntmachung eines Musters für eine gemeindliche Wasserabgabesatzung, mit der ein neuer § 19a in die Muster-WAS eingefügt wurde. Gleichzeitig wurden umfangreiche Vollzugshinweise angefügt. Diese Bekanntmachung trat zum 01.04.2019 in Kraft – sie ist Grundlage für den Erlass der neuen Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Gemeinde Gilching (WAS) im nächsten Tagesordnungspunkt.
 
Widerspruchsrecht
Das gegen die Verwendung der Funkfunktion gerichtete Widerspruchsrecht ist in Art. 24 Abs. 4 Satz 5 bis 7 GO geregelt. Es handelt sich hierbei um seit dem 25.05.2018 unmittelbar anwendbares Gesetzesrecht, welches unabhängig davon gilt, ob es in der Satzung inhaltlich wiederholt wird. Dabei ist es so, dass nur ein ordnungsgemäßer, insbesondere form- und fristgerechter Hinweis mit seinem Zugang die zweiwöchige Widerspruchsfrist auslöst.
Diesem Formerfordernis wurde bis zu Beginn des Jahres 2019 nicht genügt, das überreichte Aufklärungsschreiben entsprach nicht den vorgenannten Anforderungen. Dies hat zur Folge, dass die Widerspruchsfrist nicht ausgelöst worden ist. Damit dürfte jedenfalls bei Einbauten nach dem 25.05.2018 ein unbefristetes Widerspruchsrecht entstanden sein.
In der Praxis hat dies jedoch keinerlei Auswirkung, da die Gemeindewerke – unabhängig von einer Frist – bei Widersprüchen die Funkfunktion der Zähler abstellt. Zum jetzigen Zeitpunkt haben lediglich ein paar wenige Bürger von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch gemacht.
Datenschutz
Die Datenschutzrechtlichen Vorgaben werden durch die Gemeindewerke eingehalten. In Zusammenarbeit mit der gemeindlichen Datenschutzbeauftragten wird laufend an der Optimierung der datenschutzrelevanten Vorgänge gearbeitet.
Die Datenschutzrechtlichen Hinweise sind auf der Homepage der Gemeindewerke hinterlegt.
Strahlenbelastung

Das Umweltinstitut München e.V. hält die Strahlung batteriegespeister Sender geringer Leistung mit kurzen Sende-Impulsen mit einer Batterielebensdauer von 10 Jahren und mehr im Vergleich zu anderen wohnungsinternen Strahlungsquellen wie z.B. Schnurlostelefone oder W-LAN für geringfügig.
Mit Schreiben vom 29.03.2017 hat das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr zur Strahlenbelastung folgendes festgestellt:
„Nach derzeitigem Forschungsstand sowie nach Feststellung der fachlich zuständigen Staatsministerien für Gesundheit und Pflege und für Umwelt und Verbraucherschutz ist die von den Geräten ausgehende Funkstrahlung gesundheitlich unbedenklich. Ihre Feldstärke liegt typischerweise noch unterhalb der durch Mobilfunkgeräte erzeugten Feldstärke“.

Wirtschaftlichkeit
Durch die etwas höheren Anschaffungskosten der Funkwasserzähler entstehen in den ersten 7 Jahren im Vergleich zu analogen Geräten geringfügig höhere Kosten. Die Kostenersparnisse während des Betriebes der Funkwasserzähler führen aber dann ab dem 8. Betriebsjahr zu einer deutlichen Kostenersparnis für die Gebührenzahler.

Die nachfolgende Grafik stellt diesen langfristigen Kostenvorteil dar.


Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt die Empfehlung aus der Ortsteilversammlung Geisenbrunn vom 11.04.2019 zur Kenntnis.

Aufgrund der von der Verwaltung vorgelegten Klarstellung in Bezug auf die allgemeine rechtliche Beurteilung, das Widerspruchsrecht, den Datenschutz, die Strahlenbelastung und die wirtschaftlichen Auswirkungen wird die Verwaltung zum Einbau von elektronischen Funkwasserzählern nach den gesetzlichen und satzungsrechtlichen Vorgaben weiterhin ermächtigt.

Diskussionsverlauf

Zunächst  wird folgendem Antrag zur Geschäftsordnung des GR Pilgram zugestimmt:

Beschluss 1

Der Gemeinderat erteilt Herrn Jakob Strohmeier das Rederecht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 8

Abstimmungsbemerkung
Anschließend wird über folgendem Beschlussvorschlag der Verwaltung abgestimmt:

Beschluss 2

Der Gemeinderat nimmt die Empfehlung aus der Ortsteilversammlung Geisenbrunn vom 11.04.2019 zur Kenntnis.

Aufgrund der von der Verwaltung vorgelegten Klarstellung in Bezug auf die allgemeine rechtliche Beurteilung, das Widerspruchsrecht, den Datenschutz, die Strahlenbelastung und die wirtschaftlichen Auswirkungen wird die Verwaltung zum Einbau von elektronischen Funkwasserzählern nach den gesetzlichen und satzungsrechtlichen Vorgaben weiterhin ermächtigt. Die datenschutzrechtlichen Vorschriften müssen für die Bürger auf der Homepage umfassend dargestellt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.07.2019 13:52 Uhr