Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Gemeinde Gilching (Wasserabgabesatzung - WAS -)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 25.06.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.06.2019 ö beschließend 5

Sachverhalt

Mit der Änderung des Art. 24 Abs. 4 der Gemeindeordnung zum 25.05.2018 wurden die Gemeinden ermächtigt, den Einsatz elektronischer Wasserzähler mit Funkmodul durch Satzung zu regeln.
Die Bekanntmachung des StMI vom 13.07.1989 zu einem Muster für eine gemeindliche Wasserabgabesatzung (Muster-WAS) wurde nun an diese Gesetzesänderung angepasst und mit der beigefügte Änderungsbekanntmachung vom 20.02.2019 (BayMBl. 2019, Nr. 98 vom 20.03.2019) angepasst. Sie trat am 01.04.2019 in Kraft.
Die Verwaltung hat aufgrund dieser Änderungsbekanntmachung eine Neufassung der Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Gemeinde Gilching (Wasserabgabesatzung - WAS -) erarbeitet (siehe Anhang). In die Überarbeitung (farblich markiert) sind auch redaktionelle Änderungen eingeflossen.
Als wesentliche Änderung wurde der „§ 19a Besondere Regelungen bezüglich des Einsatzes und Betriebs elektronischer Wasserzähler“ eingearbeitet.
Vor Einbau der Funkwasserzähler wird gemäß beiliegendem Entwurf auf das geltende Widerspruchsrecht entsprechend schriftlich hingewiesen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die Neufassung der Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Gemeinde Gilching (Wasserabgabesatzung - WAS -) gemäß vorliegendem Entwurf.

Diskussionsverlauf

Nach ausführlicher Diskussion stellt GR Brosig folgenden Antrag:

Beschluss 1

Die vorliegende Satzung soll dahingehend ergänzt werden, dass auch der Einbau von mechanischen Wasserzählern möglich bleibt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 20

Abstimmungsbemerkung
Der Antrag ist somit abgelehnt. Anschließend wird über folgenden Beschlussvorschlag der Verwaltung abgestimmt:

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt die Neufassung der Sa tzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Gemeinde Gilching (Wasserabgabesatzung - WAS -) gemäß vorliegendem Entwurf. Jedem Bürger ist ein Informationsblatt über das Widerspruchsrecht auszuhändigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1

Datenstand vom 25.07.2019 13:52 Uhr