Vollzug des Denkmalschutzgesetzes, Bayerische Denkmalschutzliste - Teil B: Bodendenkmäler - Landkreis Starnberg; hier: Gemeinde Gilching, Nachträge in die Denkmalliste, Herstellung des Benehmens mit der Gemeinde nach Art. 2 Abs. 1 DSchG


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 17.09.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.09.2019 ö beschließend 8

Sachverhalt

Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege, München schreibt die Denkmalliste lau-fend fort. In der Gemeinde Gilching sollen weitere Bodendenkmäler in die Liste eingetra-gen werden. Hierfür ist das Benehmen mit der Gemeinde nach Art. 2 Abs. 1 DSchG her-zustellen. Die anliegenden Schreiben des LfD vom 06.08.2019 werden zur Kenntnis gegeben.
 

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stellt zur Fortschreibung der Denkmalliste gemäß Schreiben des LfD vom 06.08.2019, Zeichen P I/P-2009-4133-5+6+7_S3,  das Benehmen her.
 

Beschluss

Der Gemeinderat stellt zur Fortschreibung der Denkmalliste gemäß Schreiben des LfD vom 06.08.2019, Zeichen P I/P-2009-4133-5+6+7_S3,  das Benehmen her.
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.10.2019 08:19 Uhr