Gemeindliche Sportanlage; Vergabe des Namensrecht an den TSV Gilching-Argelsried e.V.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 17.09.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.09.2019 ö beschließend 9

Sachverhalt

In der Sitzung des Gemeinderates wurde der Antrag des TSV Gilching-Argelsried e.V. vom 14.6.2019 auf Umbenennung der gemeindlichen Sportanlage an der Talhofstraße eingehend diskutiert und folgende Beschlüsse gefasst:
  1. Der Gemeinderat steht dem Antrag des TSV Gilching-Argelsried e.V. grundsätzlich positiv gegenüber.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, zeitnah eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung des TSV Gilching-Argelsried e.V. einzuberufen, alle rechtlichen Angelegenheiten zu klären und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung wieder vorzulegen.
Mit Einladung vom 31.7.2019 wurden alle Fraktionsvorsitzenden einschließlich der drei weiteren Gruppierungen des Gemeinderates und Vertreter des TSV Gilching-Argelsried für den 8.8.2019 zur entsprechenden Besprechung ins Rathaus eingeladen. Die offenen Fragestellungen wurden eingehend und offen diskutiert.
Entsprechend dem Beschluss des Gemeinderates steht man der Vergabe des Namensrechtes für die gemeindliche Sportanlage an der Talhofstraße weiterhin positiv gegenüber. Man kam überein, dass die Übertragung und entsprechende Vertragsgestaltung zunächst befristet bis zum 30. Juni 2020 festgelegt werden soll.
  Der in der Besprechung am 8.8.2019 anwesende Rechtsanwalt, Herr Dr. Schaltenberg, wurde gebeten einen entsprechenden Vertragsentwurf vorzubereiten, über den dann in der anschließenden nichtöffentlichen Sitzung zu entscheiden wäre.
In diesem TOP (öffentliche Sitzung) soll lediglich entschieden werden, ob die Gemeinde das Namensrecht für die Sportanlage an der Talhofstraße an den TSV Gilching-Argelsried e.V. abgibt.

Beschlussvorschlag

Mit der Übertragung des Namensrechtes für die gemeindliche „Sportanlage an der Talhofstraße“ an den TSV Gilching-Argelsried e.V. zunächst befristet bis zum 30. Juni 2020 besteht grundsätzlich Einverständnis.
Die entsprechende Vertragsgestaltung ist im nichtöffentlichen Teil dieser Sitzung zu beschließen.

Diskussionsverlauf

Zu diesem Tagesordnungspunkt ist Herr Dr. Karl-Josef Schaltenberg, Kanzlei Muffler Kittler Krieger Hahne PartmbB, anwesend.

Beschluss

Mit der Übertragung des Namensrechtes für die gemeindliche „Sportanlage an der Talhofstraße“ an den TSV Gilching-Argelsried e.V. zunächst befristet bis zum 30. Juni 2020 besteht grundsätzlich Einverständnis.
Die entsprechende Vertragsgestaltung ist im nichtöffentlichen Teil dieser Sitzung zu beschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 8

Abstimmungsbemerkung
Aufgrund des positiven Abstimmungsergebnisses wird über die folgenden Anträge nicht mehr abgestimmt: a) Prüfantrag GR Unger (Bündnis 90/Die Grünen) Die gemeindlichen Sportanlagen werden nach Lieselotte "Lilo" Fürst-Ramdohr benannt. Die Verwaltung wird mit entsprechenden Vorarbeiten beauftragt. b) Antrag GR Wauthier (SPD) Die Gemeinde beschließt, das Namensrecht an gemeindlichen Sportanlagen grundsätzlich nicht einem Dritten zu übertragen und auch in eigener Zuständigkeit keine Namensnennung zu beschließen.

Datenstand vom 16.10.2019 08:19 Uhr