7. Berichtigung des Flächennutzungsplanes (Fassung vom 25.10.2005) im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes "Altes Rathaus" für Teilflächen aus den Fl.Nrn. 1240, 1240/6 (Rathausstraße) und 1245/2 (Am Steinberg), jeweils Gemarkung Gilching; Beschluss zur Berichtigung i.S.v. § 13a Abs. 2 Nr. 2 3. Halbsatz BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 12.11.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.11.2019 ö beschließend 5

Sachverhalt

1.        Der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan (BP) „Altes Rathaus" für Teilflächen aus den Fl.Nrn. 1240, 1240/6 (Rathausstraße) und 1245/2 (Am Steinberg), jeweils Gemarkung Gilching, wurde im Haupt- und Bauausschuss am 22.07.2019 gefasst. Der BP trat mit Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses im gemeindlichen Amtsblatt am 31.07.2019 in Kraft.

2.        Der BP setzt als Art der baulichen Nutzung Allgemeines Wohngebiet (WA) nach § 4 BauNVO fest und weicht insoweit von der Darstellung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes aus 2005 ab, der bislang Gemeinbedarfsfläche vorsah.
       Da der BP als solcher der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB aufgestellt wurde, besteht die Möglichkeit, den Flächennutzungsplan für die betreffende Teilfläche in WA zu berichtigen, ohne ein aufwändiges Planteiländerungsverfahren mit anschließender Genehmigung oder Anzeige durchführen zu müssen.

3.        In Anlage beigefügt ist der Entwurf einer Planzeichnung inkl. Legende, aus dem der Berichtigungsumgriff und die Regelungsinhalte ersichtlich sind; eine Begründung ist hinfällig. Der Gemeinderat wird gebeten, diesen Entwurf inhaltlich zu billigen und die 7. Berichtigung des Flächennutzungsplanes auf dessen Basis zu beschließen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 09.10.2019 und beschließt:

1.        Der Flächennutzungsplan i.d.F.v. 25.10.2005 wird für den Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Altes Rathaus" für Teilflächen aus den Fl.Nrn. 1240, 1240/6 (Rathausstraße) und 1245/2 (Am Steinberg), jeweils Gemarkung Gilching,  gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 3. Halbsatz BauGB berichtigt. Der Entwurf der Flächennutzungsplanberichtigung i.d.F.v. 12.11.2019 wird inhaltlich gebilligt. Die Berichtigung erhält folgende Bezeichnung:
       „7. Berichtigung des Flächennutzungsplanes (Fassung 25.10.2005) im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes „Altes Rathaus" für Teilflächen aus den Fl.Nrn. 1240, 1240/6 (Rathausstraße) und 1245/2 (Am Steinberg), jeweils Gemarkung Gilching“.

2.        Die Verwaltung wird beauftragt, die Berichtigungsunterlagen auszufertigen und ortsüblich bekanntzumachen.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 09.10.2019 und beschließt:

1.        Der Flächennutzungsplan i.d.F.v. 25.10.2005 wird für den Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Altes Rathaus" für Teilflächen aus den Fl.Nrn. 1240, 1240/6 (Rathausstraße) und 1245/2 (Am Steinberg), jeweils Gemarkung Gilching,  gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 3. Halbsatz BauGB berichtigt. Der Entwurf der Flächennutzungsplanberichtigung i.d.F.v. 12.11.2019 wird inhaltlich gebilligt. Die Berichtigung erhält folgende Bezeichnung:
       „7. Berichtigung des Flächennutzungsplanes (Fassung 25.10.2005) im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes „Altes Rathaus" für Teilflächen aus den Fl.Nrn. 1240, 1240/6 (Rathausstraße) und 1245/2 (Am Steinberg), jeweils Gemarkung Gilching“.

2.        Die Verwaltung wird beauftragt, die Berichtigungsunterlagen auszufertigen und ortsüblich bekanntzumachen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
(GR Bauer ist während der Abstimmung im Sitzungssaal nicht anwesend)

Datenstand vom 05.12.2019 14:01 Uhr