Personalangelegenheit; Leistungsorientierte Bezahlung (LoB) - Freiwillige Erhöhung des Bugdets


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 12.11.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.11.2019 ö beschließend 6

Sachverhalt

In § 18 TVöD wurde die leistungsorientierte Bezahlung (LoB) für alle Tarifbeschäftigten der Kommunen mit Wirkung ab 2007 verbindlich eingeführt. Dies wurde vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 22.5.2007 entsprechend beschlossen.

Das zu verteilende finanzielle Volumen des Leistungsentgelts wurde zunächst als „Startvolumen“ mit 1 % der ständigen Monatsentgelte des Vorjahres aller Beschäftigten festgelegt. Bis zum 1.1.2013 wurde das Volumen in kleinen Schritten bis zu 2 % erhöht. Bereits seit dem Haushaltsjahr 2009 wäre es möglich gewesen, das auszuschüttende Volumen in freiwilliger und stets widerruflicher Weise auf 3 % zu erhöhen. In der Gemeinde Gilching wird seit dem Kalenderjahr 2009 das LoB auf der Basis von 2 % der Entgelte des Vorjahres ausgeschüttet. (Beschluss des Finanz- und Personalausschusses vom 10.11.2008).

Mit Beschluss des Finanz- und Personalausschusses vom 17.12.2012 wurde die „Leistungsorientierte Bezahlung“  sinngemäß auf die Beamten übertragen.

Unsere Spitzenorganisation, der „Kommunale Arbeitgeberverband Bayern e.V.“, hat eine Umfrage bei seinen Mitgliedern zur Leistungsbezahlung durchgeführt. Diese Umfrage ergab, dass zahlreiche Mitglieder eine weitere Erhöhung des Gesamtvolumens für das Leistungsentgelt wünschten, um einen höheren Wirkungsgrad zu erreichen. Der Mangel an Fachkräften und die Konkurrenz zur Stadt München tun ihr übriges.

Der Hauptausschuss des KAV Bayern e.V. hat am 25.4.2019 folgende Beschlüsse gefasst:

Das Gesamtvolumen gemäß § 18 Abs. 3 Satz 1 TVöD kann auf freiwilliger Basis vom Arbeitgeber – on top – bis auf höchstens 4 % erhöht werden.
Dieser Beschluss ist zunächst befristet bis zum 31.12.2020.

Wir haben seit 2007 auf betrieblicher Ebene ein Leistungsentgeltsystem etabliert, nachdem eine echte leistungsdifferenzierte Ausschüttung des Leistungsentgelts in Form einer systematischen Leistungsbewertung erfolgt. Grundlage hierfür ist eine mit dem Personalrat abgeschlossene Dienstvereinbarung.

Folgende Überlegungen haben uns nun veranlasst, eine freiwillige Erhöhung von derzeit 2 % auf 4 % vorzuschlagen:

a) Die Personalgewinnung gestaltet sich auf einem mittlerweile hart umkämpften Arbeitsmarkt zunehmend schwieriger. Andere kommunale Arbeitgeber (Stadt München, Landkreis Starnberg, Stadt Starnberg, Gemeinde Krailling) haben bereits einen entsprechenden Beschluss gefasst. Die weiteren Gemeinden des Landkreises Starnberg sind ebenfalls in der Vorbereitung der Beschlussfassung. Aus Wettbewerbsgründen sollten wir nachziehen.

b) Eine Erhöhung des Leistungsentgelts (Budgetvolumen damit bei insgesamt rd. 260.000,- €) würde den Leistungsgedanken im Haus noch stärker in den Fokus rücken und die Akzeptanz bei den betroffenen Führungskräften und Mitarbeitern für den zu leistenden Arufwand erhöhen.

Die freiwillige Erhöhung des Gesamtvolumens des Leistungsentgelts muss entsprechend in den Dienstvereinbarungen zum Leistungsentgelt (Beschäftigte und Beamte) geregelt werden. Mit dem Personalrat wurde die geplante Aufstockung erörtert. Dieser würde die Maßnahme ebenfalls befürworten. Die Mittel sind im Haushaltsplan 2020 eingestellt.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Beschlussvorschlag

  1. Das Gesamtvolumen des Leistungsentgelts für die Tarifbeschäftigten und für die Beamten der Gemeinde Gilching wird ab dem Haushaltsjahr 2020 auf freiwilliger Basis auf 4 % erhöht.

  1. Die freiwillige Erhöhung des Gesamtvolumens des Leistungsentgelts wird von einer weiteren Erhöhung des Gesamtvolumens im Rahmen des § 18 Abs. 3 TVöD-VKA automatisch aufgezehrt. Darüber hinaus wird die freiwillige Erhöhung des Gesamtvolumens in stets widerruflicher Weise bewilligt. Ein Widerruf ist jederzeit und ohne Angabe von Gründen möglich.

  1. Voraussetzung für eine über das Haushaltsjahr 2020 hinausgehende freiwillige Erhöhung des Gesamtvolumens ist eine entsprechende Ermächtigung des KAV Bayern e.V.

Beschluss

  1. Das Gesamtvolumen des Leistungsentgelts für die Tarifbeschäftigten und für die Beamten der Gemeinde Gilching wird ab dem Haushaltsjahr 2020 auf freiwilliger Basis auf 4 % erhöht.

  1. Die freiwillige Erhöhung des Gesamtvolumens des Leistungsentgelts wird von einer weiteren Erhöhung des Gesamtvolumens im Rahmen des § 18 Abs. 3 TVöD-VKA automatisch aufgezehrt. Darüber hinaus wird die freiwillige Erhöhung des Gesamtvolumens in stets widerruflicher Weise bewilligt. Ein Widerruf ist jederzeit und ohne Angabe von Gründen möglich.

  1. Voraussetzung für eine über das Haushaltsjahr 2020 hinausgehende freiwillige Erhöhung des Gesamtvolumens ist eine entsprechende Ermächtigung des KAV Bayern e.V.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1

Datenstand vom 05.12.2019 14:01 Uhr