Personalangelegenheit; Gewährung einer freiwilligen ergänzenden Leistung "Großraumzulage München" an Tarifbeschäftigte und Auszubildende


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 12.11.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.11.2019 ö beschließend 7

Sachverhalt

Seit 1990 zahlt die Stadt München aufgrund eines örtlichen Tarifvertrages eine sogenannte „München-Zulage“. Der KAV Bayern e.V. (Kommunale Arbeitgeberverband) hatte seine Mitglieder bisher lediglich ermächtigt, den Tarifvertrag des Freistaates Bayern über eine ergänzende Leistung (TV-EL) anzuwenden und auf dieser Grundlage die sog. „Ballungsraumzulage“ zu gewähren.
Die Stadt München hat mittlerweile (lt. Presse in der 42. Kalenderwoche) einen örtlichen Tarifvertrag mit Verdi abgeschlossen, der u.a. eine Verdoppelung der sog. „München-Zulage“ enthält. Der Hauptausschuss des KAV Bayern e.V. hat diesem am 9.7.2019 zugestimmt. Er hat gleichzeitig die Mitglieder im neu definierten Großraum München ermächtigt, eine entsprechende Zulage bis zu dieser Höhe zu zahlen.
Die Ermächtigung zur Zahlung der bisherigen „Ballungsraumzulage“ im Verdichtungsraum München bleibt daneben bestehen. Es kann jedoch nur eine der beiden Zulagen („Großraumzulage München“ oder „Ballungsraumzulage“) gezahlt werden.

Wie ist die derzeitige Lage bei der Gemeinde Gilching?
Seit vielen Jahren zahlt die Gemeinde Gilching auf Grundlage des TV-EL vom 23.7.2007 sowie der Beschlussllage des KAV Bayern e.V. eine Ballungsraumzulage an die anspruchsberechtigten Tarifbeschäftigten, Beamtinnen und Beamten.
Als Anspruchsvoraussetzung für die Gewährung der Ballungsraumzulage müssen die Mitarbeiter/innen neben ihrem Dienstort auch ihren Hauptwohnsitz im sog. Verdichtungsraum München haben. Zudem sind sie nur dann anspruchsberechtigt, wenn ihr Einkommen die jeweils maßgeblichen Einkommensgrenzen nicht überschreitet. Daher erfüllt nur ein Teil unserer Mitarbeiter/innen die Voraussetzung für die Gewährung der Ballungsraumzulage.
Die Ballungsraumzulage besteht aus einem Grundbetrag (z.Zt. 126,62 €, für Auszubildende 63,30 €) und einem Kinderbetrag (z.Zt. 33,77 €). Teilzeitbeschäftigte erhalten die Ballungsraumzulage anteilig.
Die Einkommensgrenzen für Tarifbeschäftgte betragen derzeit:
  • Für Grundbetrag: 3.560,20 €
  • Für Kinderbetrag: 4.957,80 €
Die Einkommensgrenzen für Beamte/Beamtinnen betragen derzeit:
  • Für Grundbetrag: 3.674,01 €
  • Für Kinderbetrag: 5.111,67 €
Die neue „Großraum-Zulage München“ ist nicht mehr begrenzt auf eine Einkommensgrenze oder vom Wohnort der Beschäftigten abhängig. Die „Großraum-Zulage München“ umfasst folgende Zulagen und Staffelungen:
Tarifbeschäftigte bis EG 9 und bis S 14: 270,00 €
Tarifbeschäftigte ab EG 10 und ab S 15: 135,00 €
Auszubildende: 140,00 €
Kinderbetrag: 50,00 bzw. 25,00 € ab EG 10 und S 15
Diese nicht dynamisierte „Großraum-Zulage München“ ist für alle Tarifbeschäftigten und Auszubildende der Gemeinde im Vergleich zur bisherigen „Ballungsraum-Zulage“ finanziell attraktiver. Um als öffentlicher Arbeitgeber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den Auszubildenden eine möglichst umfassende finanzielle Unterstützung zum Ausgleich der erhöhten Lebenshaltungskosten im Ballungsraum München anbieten zu können und auch um als Arbeitgeber attraktiv und wettbewerbsfähig zu sein, wird empfohlen, ab dem 1.1.2020 als freiwillige Leistung eine erweiterte Fürsorgeleistung in Form der „Großraum-Zulage München“ zu gewähren.
Da eine gleichzeitige Zahlung beider Zulagen (Großraum-Zulage München und Ballungsraumzulage) ausgeschlossen ist, muss mit der Zahlung der „Großraum-Zulage München“ die Gewährung der bisherigen „Ballungsraum-Zulage“ für Tarifbeschäftigte und Auszubildende widerrufen werden.
Für die Zahlung dieser „Großraum-Zulage München“ für die Beamtinnen und Beamten sind die gesetzlichen Voraussetzungen nicht gegeben. Daher bleibt für die Beamtinnen und Beamten die „Ballungsraumzulage“ erhalten.
Nach aktuellem Stand ist davon auszugehen, dass dadurch zusätzlich ein Mehr an Haushaltsmitteln in Höhe von  ca. 360.000,- € benötigt werden. Diese Haushaltsmittel werden in den Haushalt der Gemeinde für 2020 vorsorglich eingearbeitet.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Beschlussvorschlag

  1. Die Gemeinde Gilching gewährt den Tarifbeschäftigten und Auszubildenden ab dem 1. Januar 2020 die „Großraumzulage München“ als freiwillige Leistung in stets widerruflicher Weise unter der Voraussetzung, dass der entsprechende örtliche Tarifvertrag der Stadt München abgeschlossen wurde und in Kraft getreten ist.
  2. Ab dem Zeitpunkt der Gewährung der „Großraumzulage München“ an die Tarifbeschäftigten und Auszubildenden wird gleichzeitig für diesen Personenkreis die Gewährung der „Ballungsraumzulage“ widerrufen.

Beschluss

  1. Die Gemeinde Gilching gewährt den Tarifbeschäftigten und Auszubildenden ab dem 1. Januar 2020 die „Großraumzulage München“ als freiwillige Leistung in stets widerruflicher Weise.

  1. Ab dem Zeitpunkt der Gewährung der „Großraumzulage München“ an die Tarifbeschäftigten und Auszubildenden wird gleichzeitig für diesen Personenkreis die Gewährung der „Ballungsraumzulage“ widerrufen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.12.2019 14:01 Uhr