Städtebauförderung, Bedarfsmitteilung für das Jahr 2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 12.11.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.11.2019 ö beschließend 9

Sachverhalt

Für das Jahr 2020 ist die Bedarfsmitteilung Städtebauförderung an die Regierung von Oberbayern zu stellen. Die vorgeschlagenen  Einzelmaßnahmen sind in anliegender Liste beigefügt. Die Bedarfsmitteilung ist Voraussetzung für eine spätere Beantragung von Fördermitteln. In der Sitzung des Gemeinderates können gerne hierzu Fragen beantwortet werden. Da die Westumfahrung Gilching nun fertig gestellt wird, kann im Jahr 2020 die Planung und Umsetzung der neuen Gestaltung und die Sanierung der Römerstraße auf Basis der vorbereitenden Untersuchungen und des Bürgerdialoges erfolgen. Entsprechende Mittel sind beantragt.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, die vorliegende Bedarfsmitteilung zur Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm 2020 Aktive Zentren zu stellen.

Die für 2020 angemeldeten Kosten der beabsichtigten Vorhaben liegen bei rund 1.135.000 €. Der erforderliche Eigenanteil der Gemeinde wird im Haushalt bereitgestellt werden.

Im Einzelnen sind die Vorhaben und Kosten der Bedarfsmitteilung zu entnehmen. Glei-ches gilt für die in den Fortsetzungsjahren beabsichtigten  Vorhaben. Sie sind in der kommunalen Finanzplanung entsprechend fortzuschreiben bzw. aufzunehmen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die vorliegende Bedarfsmitteilung zur Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm 2020 Aktive Zentren zu stellen.

Die für 2020 angemeldeten Kosten der beabsichtigten Vorhaben liegen bei rund 1.135.000 €. Der erforderliche Eigenanteil der Gemeinde wird im Haushalt bereitgestellt werden.

Im Einzelnen sind die Vorhaben und Kosten der Bedarfsmitteilung zu entnehmen. Glei-ches gilt für die in den Fortsetzungsjahren beabsichtigten  Vorhaben. Sie sind in der kommunalen Finanzplanung entsprechend fortzuschreiben bzw. aufzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.12.2019 14:01 Uhr