Bebauungsplan "Feuerwehrhaus am Starnberger Weg" für die Fl.Nrn. 1436/2 Tfl., 1518, 1518/2 Tfl., 1520, 1521, 1524/2, 1524/15, 1525 und 1526/8, jeweils Gemarkung Gilching; Aufstellungs-, Billigungs- und Auslegungsbeschluss; Öffentliche Auslegung gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz und Nr. 3 2. Halbsatz BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 03.12.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 03.12.2019 ö beschließend 4

Sachverhalt

1.        Kurzabriss zum Vorverfahren:
Der Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Gilching (FFW) vom 27.05.2013 auf Errichtung eines neuen Feuerwehrgerätehauses wurde im Gemeinderat am 16.07.2013 behandelt. Es wurde die Durchführung einer Machbarkeitsstudie zur Errichtung eines Gilchinger Rettungszentrums (FFW und Rettungsdienst) beschlossen.
       Durch das damit beauftragte Büro Sütfels Architekten, Germering wurden im Rahmen einer Standortstudie vom Oktober 2014 letztlich folgende drei Standorte näher untersucht:
       -        Fläche unmittelbar südlich des bestehenden FFW-Standortes
       -        Fläche des gemeindlichen Festplatzes
       -        Fläche östlich Ecke Westumgehung/ Talhofstraße.
       In Abstimmung mit der Kreisbrandinspektion Starnberg und der FFW wurde von Gemeindeseite die vorstehende Reihenfolge als Prioritätsliste für nähere Machbarkeitsprüfungen festgelegt. In Folge dessen wurden für die erstgenannte Fläche durch das Büro Steger & Partner GmbH Lärmschutzberatung, München abschätzende immissionsschutzrechtliche Berechnungen durchgeführt und in einer Zusammenfassung vom 11.02.2015 der Gemeinde vorgelegt.
Parallel dazu zwischen Gemeinde und allen betroffenen Privatgrundeigentümern vorgenommene Flächenabtretungsverhandlungen führten zu dem Ergebnis, dass die dabei von der Gegenseite vorgetragenen Konditionen in Summe durch die Gemeinde nicht umsetzbar waren, weswegen sich der Gemeinderat per Beschlussfassung vom 17.10.2017 für die Realisierung des Neubaus auf oben zweitgenanntem Standort Festplatz (Gemeindegrund) aussprach und eine entsprechende Überarbeitung des vorgenannten Immissionsgutachtens einforderte.
Diese wurde in der GR-Sitzung vom 16.10.2018 vorgestellt und das Büro PMA Projektmanagement Aumann, Sauerlach wurde mit der Durchführung des VgV-Verfahrens betraut. Daraus entstand die Beauftragung des Büros ArGe Architekten, Waldkirch mit der Erstellung der Objektentwurfsplanung. In mehreren Gesprächen mit den Architekten, der FFW und der Gemeindeverwaltung erfolgte zunächst die erforderliche interne Abstimmung, bevor das Büro ArGe die Entwürfe in der GR-Sitzung am 23.07.2019 vorstellte und das Gremium die inhaltliche Kenntnisnahme und die Beauftragung der Verwaltung zur Durchführung der Bauleitplanung beschloss.

2.        Die Gemeinde hat den Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München mit der Erstellung der Bebauungsplanunterlagen beauftragt. Es liegt nun der Planvorentwurf i.d.F.v. 03.12.2019 vor, der hier in Anlage beigefügt ist und in der Sitzung durch die Verwaltung näher vorgestellt werden wird.
Das Verfahren soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB durchgeführt werden, der Flächennutzungsplan wäre danach gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB zu berichtigen.
Sollte der Gemeinderat dem Planvorentwurf inhaltlich zustimmen, wäre der Aufstellungs-, Billigungs- und Auslegungsbeschluss für den Verfahrensschritt der öffentlichen Auslegung gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz und Nr. 3 2. Halbsatz BauGB zu fassen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 14.11.2019 sowie vom Sachvortrag in der Sitzung und beschließt:

1.        Für die Grundstücke mit den Fl.Nrn. 1436/2 Tfl., 1518, 1518/2 Tfl., 1520, 1521, 1524/2, 1524/15, 1525 und 1526/8, jeweils Gemarkung Gilching wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Das Planaufstellungsverfahren erhält die Bezeichnung:
       „Bebauungsplan ,Feuerwehrhaus am Starnberger Weg‘ für die Fl.Nrn. 1436/2 Tfl., 1518, 1518/2 Tfl., 1520, 1521, 1524/2, 1524/15, 1525 und 1526/8, jeweils Gemarkung Gilching“.

2.        Der Satzungsvorentwurf i.d.F.v. 03.12.2019 wird inhaltlich gebilligt.

3.        Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfahrensschritt der öffentlichen Auslegung gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz und Nr. 3 2. Halbsatz BauGB durchzuführen.

Diskussionsverlauf

Zu diesem Tagesordnungspunkt sind Herr Leins, ArGe Archite kten und die Herren Schaser und Marx vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München anwesend.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 14.11.2019 sowie vom Sachvortrag in der Sitzung und beschließt:

  1. Für die Grundstücke mit den Fl.Nrn. 1436/2 Tfl., 1518, 1518/2 Tfl., 1520, 1521, 1524/2, 1524/15, 1525 und 1526/8, jeweils Gemarkung Gilching wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Das Planaufstellungsverfahren erhält die Bezeichnung:
„Bebauungsplan ,Feuerwehrhaus am Starnberger Weg‘ für die Fl.Nrn. 1436/2 Tfl., 1518, 1518/2 Tfl., 1520, 1521, 1524/2, 1524/15, 1525 und 1526/8, jeweils Gemarkung Gilching“.

  1. Der Satzungsvorentwurf i.d.F.v. 03.12.2019 wird inhaltlich gebilligt.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfahrensschritt der öffentlichen Auslegung gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz und Nr. 3 2. Halbsatz BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1

Datenstand vom 22.01.2020 08:45 Uhr