Straßenbauprogramm für die Jahre 2020 und 2021; Verschiebung der Baumaßnahmen - Prüfungsauftrag


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 03.12.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 03.12.2019 ö beschließend 11

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 23.7.2019 die Verwaltung beauftragt, bei externen Ingenieurbüros anzufragen, inwieweit diese die Bauherrntätigkeit für drei  im Jahr 2020 anstehende Straßenbaumaßnahmen für die Gemeinde Gilching übernehmen könnten.

Hintergrund dieses Prüfungsauftrags war die derzeitige personelle Situation im Arbeitsbereich „Tiefbau“. Es wurde zu o.g. Sitzung zunächst vorgeschlagen, das o.g. Straßenbauprogramm um mindestens ein Jahr zu verschieben.

Die Verwaltung hat zunächst bei vier Ingenieurbüros angefragt, ob diese an einer Bauherrntätigkeit für die Gemeinde interessiert wären. Von den vier Büros erhielten wir drei Absagen und von einem Büro wurde Interesse gezeigt unter bestimmten Bedingungen (z.B. Vor-Ort-Präsenz an maximal 2 Tagen/Woche).

Gleichzeitig hat die Verwaltung beim Bayer. Kommunalen Prüfungsverband auf Zulässigkeit dieser möglichen Vergabe der Bauherrntätigkeit angefragt. Als Anlage liegt der Sitzungsvorlage die Stellungnahme des BKPV bei.

Inhaltlich ergibt sich aus der Stellungnahme des BKPV, dass die Projektsteuerungsleistungen auf einen externen Vertragspartner delegierbar wären. Gleichzeitig gibt es jedoch eine Menge an Aufgaben, die weiterhin Aufgabe der Gemeinde bleiben (Projektleitung). Zusammenfassend lässt sich (siehe Stellungnahme) sagen, dass der erwünschte und erhoffte Entlastungseffekt eher gering sein wird (nähere Ausführungen siehe Stellungnahme des BKPV).

Nach Auffassung der Verwaltung ist die  Notwendigkeit der Vergabe an ein externes Ingenieurbüro nach jetzigem Stand nicht mehr gegeben. Im Jahr 2020 steht nur noch eine Straßenbaumaßnahme „Wildmoosweg“ an. Die beiden zunächst angedachten Maßnahmen „Fürstenfelder Weg“ und „Bahnhofstraße“ werden nach KAG abgerechnet und sind daher außerhalb der politischen Diskussion bzgl. der Erschließungsbeiträge.

Beschlussvorschlag

Von der Stellungnahme des Bayer. Kommunalen Prüfungsverbandes vom 4.11.2019 wird Kenntnis genommen.
Von der Vergabe der Bauherrnaufgaben an externe Ingenieurbüros für die Straßenbaumaßnahmen 2020 wird abgesehen.

Beschluss

Von der Stellungnahme des Bayer. Kommunalen Prüfungsverbandes vom 4.11.2019 wird Kenntnis genommen.
Von der Vergabe der Bauherrnaufgaben an externe Ingenieurbüros für die Straßenbaumaßnahmen 2020 wird abgesehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.01.2020 08:45 Uhr