Marktplatz im Ortszentrum Gilching - Freigabe für den Radverkehr (Antrag Herr Schmolck, ADFC Gilching)


Daten angezeigt aus Sitzung:  02423. Sitzung des Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss, 25.02.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss 02423. Sitzung des Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss 25.02.2019 ö beschließend 2

Sachverhalt

Herr Schmolck, Ortsgruppensprecher des ADFC Gilching, regte in der letzten Bürgerversammlung an, dass der Marktplatz im Ortszentrum Gilching für den Radverkehr freigegeben werden solle. Aktuell ist dieser Bereich als Fußgängerzone (Zeichen 242.1 StVO) beschildert und somit für den Radverkehr gesperrt. Fahrräder müssen demnach geschoben werden. Das Stimmungsbild auf der Bürgerversammlung ließ eine eher anlehnende Haltung gegenüber dem Vorschlag von Herrn Schmolck vermuten.
Per E-Mail vom 11.01.2019 (u. a. an Herrn Bürgermeister Walter) fixierte Herr Schmolck seinen Wunsch schriftlich. Der Marktplatz solle demnach ganztägig, vorerst für eine zeitlich begrenzte Testphase für den Radverkehr freigegeben werden. Diese Testphase soll zur Sicherheit der Fußgänger mittels der bereits bestehenden Kampagne „RADSAM – Achtsam mit dem Rad fahr’n“ (www.radsam-kampagne.de) unter dem Motto „Mit dem Fahrrad in die Ortsmitte“ unterstützt werden. Das Motto soll darauf hinweisen, dass das Ortszentrum mehr als Ziel, denn als Durchgangsroute propagiert wird.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, Fußgängerzonen durch das Zusatzschild „Radfahrer frei“ (Zusatzzeichen 1022-10 StVO) für Radfahrer zu öffnen. Eine Freigabe für den Radverkehr schreibt u. a. vor, dass Fußgänger weiterhin Vorrang haben und Radfahrer maximal Schrittgeschwindigkeit fahren dürfen. Die ERA – Empfehlungen für Radverkehrsanlagen R2 (2010) regeln unter Punkt 8.1, dass die Zulassung von Radverkehr in Fußgängerbereichen die Ausnahme darstellen und nur dann in Betracht gezogen werden sollte, wenn dort wichtige Ziele des Radverkehrs liegen, die mit kurzen Fußwegen nicht zu erreichen sind und eine Umfahrung der Fußgängerbereiche ein Sicherheitsrisiko für Radfahrer darstellt oder stark umwegig ist. Besondere Ziele des Radverkehrs sind im Bereich des Marktplatzes nicht ersichtlich und können vom jeweiligen Beginn der Fußgängerzone fußläufig kurzfristig jederzeit erreicht werden. Zudem ist eine sichere Umfahrungsmöglichkeit für Radfahrer über den parallel zum Ortszentrum verlaufenden Schäftlarner Weg gegeben. Die Auffahrtssituation vom Schäftlarner Weg auf die Römerstraße ist u. U. risikoreich, was jedoch bei der Überlegung, Radfahrer in der Fußgängerzone im Ortszentrum zuzulassen außen vor gelassen werden muss. Die Sicherheit könnte in diesem Bereich durch geeignete Maßnahmen erhöht werden, sobald die bisherige Staatsstraße an die Gemeinde Gilching übergeben wird.
Eventuell könnte auch die Aufstellung von Fahrradständern an den Eingängen zum Marktplatz die Situation für Radfahrer verbessern, um noch schneller bei dem gewünschten Zielpunkt anzukommen. Hierfür müssten jedoch zuerst die Grundstückseigentumsverhältnisse geklärt werden.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss lehnt den Antrag des ADFC Gilching auf Zulassung des Radverkehrs im Bereich der Fußgängerzone im Ortszentrum ab.

Diskussionsverlauf

GR. Unger stellt den Antrag zur Geschäftsordnung Herrn Schmolck ein Rederecht einzuräumen. Dies wurde mit 5 : 3 Stimmen befürwortet. 

Beschluss

Der Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss lehnt den Antrag des ADFC Gilching auf Zulassung des Radverkehrs im Bereich der Fußgängerzone im Ortszentrum ab.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 2

Datenstand vom 31.03.2022 10:39 Uhr