Nachträgliche Genehmigung von Zuwendungen und Spenden
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Finanz- und Personalausschusses, 08.04.2019
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Finanz- und Personalausschuss | Sitzung des Finanz- und Personalausschusses | 08.04.2019 | ö | beschließend | 3 |
Sachverhalt
Der Finanz- und Personalausschuss hat mit Beschluss vom 09.03.2009 festgelegt, dass Zuwendungen und Spenden gemäß § 3 der Dienstanweisung Zuwendungen nachträglich vom Finanz- und Personalausschuss genehmigt werden müssen.
Die Freiwillige Feuerwehr Gilching e. V. spendet für den neu beschafften MTW einen Betrag von 39.000,00 €.
Beschlussvorschlag
Der Finanz- und Personalausschuss stimmt der Annahme der Spende im Gesamtwert von 39.000,00 € zu.
Beschluss
Der Finanz- und Personalausschuss stimmt der Annahme der Spende im Gesamtwert von 39.000,00 € zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 31.03.2022 16:44 Uhr