Nachträgliche Genehmigung von Zuwendungen und Spenden


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Finanz- und Personalausschusses, 08.04.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanz- und Personalausschuss Sitzung des Finanz- und Personalausschusses 08.04.2019 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Finanz- und Personalausschuss hat mit Beschluss vom 09.03.2009 festgelegt, dass Zuwendungen und Spenden gemäß § 3 der Dienstanweisung Zuwendungen nachträglich vom Finanz- und Personalausschuss genehmigt werden müssen.

Die Freiwillige Feuerwehr Gilching e. V. spendet für den neu beschafften MTW einen Betrag von 39.000,00 €. 

Beschlussvorschlag

Der Finanz- und Personalausschuss stimmt der Annahme der Spende im Gesamtwert von 39.000,00 € zu. 

Beschluss

Der Finanz- und Personalausschuss stimmt der Annahme der Spende im Gesamtwert von 39.000,00 € zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.03.2022 16:44 Uhr