Nachträgliche Genehmigung von Zuwendungen und Spenden


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Finanz- und Personalausschusses, 06.05.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanz- und Personalausschuss Sitzung des Finanz- und Personalausschusses 06.05.2019 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Finanz- und Personalausschuss hat mit Beschluss vom 09.03.2009 festgelegt, dass Zuwendungen und Spenden gemäß § 3 der Dienstanweisung Zuwendungen nachträglich vom Finanz- und Personalausschuss genehmigt werden müssen.

Der Jugendtreff hat im Sommer 2018 eine Sachspende in Form eines Billardtisches vom Ehepaar Bosch unter Vorbehalt angenommen. Der Billardtisch ist fast neuwertig und daher wird von Seiten der Verwaltung vorgeschlagen, diesen mit 500,00 € zu bemessen.

Beschlussvorschlag

Der Finanz- und Personalausschuss stimmt der Annahme der Spende im Gesamtwert von 500,00 € zu. 

Beschluss

Der Finanz- und Personalausschuss stimmt der Annahme der Spende im Gesamtwert von 500,00 € zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.03.2022 16:45 Uhr