Friedrichshafener Str. 2; Antrag auf Vorbescheid zur Erweiterung eines Luftfahrtbildungszentrums auf dem Grundstück Fl.Nr. 3239/11, Gem. Gilching


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Haupt- und Bauausschusses, 14.01.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 14.01.2019 ö beschließend 9

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des verbindlichen Bebauungsplans „Sonderflughafen Oberpfaffenhofen“.

Das genannte Grundstück ist, wie im Lageplan 1 dargestellt, mit einem Gebäude bebaut und liegt an der Grenze zur Gemarkung Weßling.

Nach den Festsetzungen im Bebauungsplan, siehe Lageplan 2, ist an der Grenze zur Gemarkung Weßling ein privater Grünstreifen festgesetzt; der Bauraum für ein Gebäude endet an diesem Grünstreifen.

Nun soll über die Gemeindegrenze hinweg das best. Luftfahrtbildungszentrum erweitert werden (s. Lageplan 3):

Seitens der Verwaltung kann die Erweiterung des Bildungszentrums nur unterstützt werden.
Die hierzu erforderlichen Befreiungen bzgl. Überschreitung des Bauraumes und Nichteinhaltung des Grünstreifens werden befürwortet.


Zum Antrag wurden nachstehende Fragen gestellt, über die der Haupt- u. Bauausschuss zu entscheiden hat:

Frage 1
Entlang der Gemeindegrenze auf der Südseite des Grundstücks Gemarkung Gilching Fl.Nr. 3239/1 sieht der Bebauungsplan einen privaten Grünstreifen mit einer Breite von 3 m vor.
Ist es möglich, mit einem Antrag auf Befreiung diesen Grünstreifen zu unterbrechen, damit das Bestandsgebäude und der Neubau auf dem südlich angrenzenden Grundstück baulich verbunden werden können?
Die Gesamtlänge des Grundstücks auf der Südseite beträgt 140 m. Um die bestehende Flugzeughalle mit dem geplanten Neubau verbinden zu können, ist eine Unterbrechung des Grünstreifens auf eine Länge von 65 m erforderlich.
Momentan trennt der Grünstreifen das Grundstück der Fa. xxx und die auf dem Nachbargrundstück untergebrachten Parkplätze.

Begründung:
Der private Grünstreifen bildet zwar den Abschluss des Geltungsbereichs des Bebauungsplans, stellt aber kein städtebaulich relevantes Element dar. Die Grundzüge des Bebauungsplanes werden durch die Verbindung der beiden Grundstücke nicht berührt.
Um eine vernünftige Verbindung und gemeinsame Nutzung des bestehenden Gebäudes und des geplanten Neubaus zu gewährleisten, ist der direkte Übergang zwischen den Gebäuden erforderlich.
Die Verbindung des bestehenden Bildungszentrums mit dem Neubau würde die Möglichkeit eröffnen, die gesamte Anlage über eine gemeinsame Zufahrt zu erschließen. Wenn der 3 m breiten Grünstreifen an der Grundstücksgrenze auf die ganze Länge bestehen bleien würde, wäre das nicht möglich.

Zur Erweiterung des Bildungszentrums wird ein Befreiung zur Unterbrechung des Grünstreifens befürwortet.


Frage 2
Entlang der Südgrenze ist im Bebauungsplan mit Abstand von 3,00 m zur Grundstücksgrenze eine blaue Baugrenze eingetragen.

Ist es möglich, mit einem Antrag auf Befreiung diese Baugrenze im Bereich der bestehenden Flugzeughalle zu überschreiten, damit eine bauliche Verbindung von der bestehenden Halle zum geplanten Neubau auf dem südlich angrenzenden Grundstück erstellt werden kann?

Begründung:
Durch die bauliche Verbindung vom Bestandsgebäude und dem Neubau entsteht eine Gebäudegröße, die sich in die direkte Umgebung einfügt.
Im Bebauungsplan gibt es Baugrenzen entlang der Straßen. Gebäudelängen sind nicht begrenzt.
Im Bebauungsplan Gilching Standortentwicklung Sonderflughafen Oberpfaffenhofen sind in der direkten Umgebung Gebäudehöhe von 16 m vorgesehen. Diese Höhen sollen bei der Neubauplanung berücksichtigt werden.
Somit sind die Grundzüge des Bebauungsplans durch die Verbindung von Bestandsgebäude und Neubau nicht berührt.

Zur Erweiterung des Bildungszentrums wird ein Befreiung von der Überschreitung des Bauraumes befürwortet.

Beschlussvorschlag

Dem Antrag auf Vorbescheid wird planungsrechtlich zugestimmt.

Die gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:

Frage 1
Entlang der Gemeindegrenze auf der Südseite des Grundstücks Gemarkung Gilching Fl.Nr. 3239/1 sieht der Bebauungsplan einen privaten Grünstreifen mit einer Breite von 3 m vor.
Ist es möglich, mit einem Antrag auf Befreiung diesen Grünstreifen zu unterbrechen, damit das Bestandsgebäude und der Neubau auf dem südlich angrenzenden Grundstück baulich verbunden werden können?
Die Gesamtlänge des Grundstücks auf der Südseite beträgt 140 m. Um die bestehende Flugzeughalle mit dem geplanten Neubau verbinden zu können, ist eine Unterbrechung des Grünstreifens auf eine Länge von 65 m erforderlich.
Momentan trennt der Grünstreifen das Grundstück der Fa. xxx und die auf dem Nachbargrundstück untergebrachten Parkplätze.

Zur Erweiterung des Bildungszentrums wird ein Befreiung zur Unterbrechung des Grünstreifens befürwortet.

Frage 2
Entlang der Südgrenze ist im Bebauungsplan mit Abstand von 3,00 m zur Grundstücksgrenze eine blaue Baugrenze eingetragen.

Ist es möglich, mit einem Antrag auf Befreiung diese Baugrenze im Bereich der bestehenden Flugzeughalle zu überschreiten, damit eine bauliche Verbindung von der bestehenden Halle zum geplanten Neubau auf dem südlich angrenzenden Grundstück erstellt werden kann?


Zur Erweiterung des Bildungszentrums wird ein Befreiung von der Überschreitung des Bauraumes befürwortet.

Beschluss

Dem Antrag auf Vorbescheid wird planungsrechtlich zugestimmt.

Die gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:

Frage 1
Entlang der Gemeindegrenze auf der Südseite des Grundstücks Gemarkung Gilching Fl.Nr. 3239/1 sieht der Bebauungsplan einen privaten Grünstreifen mit einer Breite von 3 m vor.
Ist es möglich, mit einem Antrag auf Befreiung diesen Grünstreifen zu unterbrechen, damit das Bestandsgebäude und der Neubau auf dem südlich angrenzenden Grundstück baulich verbunden werden können?
Die Gesamtlänge des Grundstücks auf der Südseite beträgt 140 m. Um die bestehende Flugzeughalle mit dem geplanten Neubau verbinden zu können, ist eine Unterbrechung des Grünstreifens auf eine Länge von 65 m erforderlich.
Momentan trennt der Grünstreifen das Grundstück der Fa. xxx und die auf dem Nachbargrundstück untergebrachten Parkplätze.

Zur Erweiterung des Bildungszentrums wird ein Befreiung zur Unterbrechung des Grünstreifens befürwortet.

Frage 2
Entlang der Südgrenze ist im Bebauungsplan mit Abstand von 3,00 m zur Grundstücksgrenze eine blaue Baugrenze eingetragen.

Ist es möglich, mit einem Antrag auf Befreiung diese Baugrenze im Bereich der bestehenden Flugzeughalle zu überschreiten, damit eine bauliche Verbindung von der bestehenden Halle zum geplanten Neubau auf dem südlich angrenzenden Grundstück erstellt werden kann?


Zur Erweiterung des Bildungszentrums wird eine  Befreiung von der Überschreitung des Bauraumes befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.02.2019 08:46 Uhr