Am Zehentstadel 5; Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung 2 Einfamilienhäusern, einem Doppel- und einem Mehrfamilienhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 198, Gem. Gilching


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Haupt- und Bauausschusses, 18.02.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 18.02.2019 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich.

Am 11.12.2017 lag dem Haupt- u. Bauausschuss ein Antrag auf Vorbescheid zur Bebauung des o.g. Grundstücks vor. Darin wurde für Haus 4 eine Bebauung mit E+2-D (Wandhöhe 3,00 m / 8,25 m und Firsthöhe 5,82m / 11,10 m) beantragt.

Unter Punkt 6, 8 und 11 des Beschlusses (siehe Anlage 2) wurde das Einvernehmen zu Haus 4 nicht erteilt, da sich des Gebäude nicht mehr in die Umgebung einfügt; der genannte Bezugsfall wurde als Ausreißer gesehen.

Mit Schreiben des Landratsamtes (Anlage 3) wird die Gemeinde nun erneut gebeten über die planungsrechtliche Zulässigkeit von Haus 4 zu entscheiden.


Die Verwaltung hat seine Auffassung im Hinblick auf den aufgeführten Ausreißer nicht geändert und schlägt deshalb vor, den Beschluss des Haupt- u. Bauausschusses aufrecht zu erhalten.

Beschlussvorschlag

Der Beschluss vom 11.12.2917 wird aufrecht erhalten.

Beschluss

Der Beschluss vom 11.12.20 17 wird aufrecht erhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 1

Datenstand vom 29.03.2019 07:36 Uhr