Grubenweg 20 a+b; Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Doppelhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1380/2 Gem. Gilching


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Haupt- und Bauausschusses, 18.02.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 18.02.2019 ö beschließend 6

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich.

Beantragt wird der Anbau eines Doppelhauses an das bestehende Nachbargebäude.

Zum Antrag auf Vorbescheid werden folgende Fragen gestellt, über die der Haupt- und Bauausschuss zu entscheiden hat:

  1. Ist der westseitige Anbau des geplanten Hauses an den Bestand des Nachbargrundstücks (Grubenweg 20) genehmigungsfähig?

Ein westseitiger Anbau an das bestehende Gebäude ist grundsätzlich möglich. Die Größe des Anbaus hat sich jedoch im Hinblick auf die überbaute Fläche (gemeinsam mit Hausnummer 20 und 22) in die Umgebung einzufügen.
In der näheren Umgebung ist eine überbaute Fläche von 333 qm vorzufinden.
Beantragt wird zusätzlich zu dem Bestand eine Fläche von 107 qm. Somit wäre die überbaute Fläche gesamt 365 qm, die sich nicht mehr in die Umgebung einfügt.


  1. Der Bestand des Nachbargrundstücks steht mit einer Länge von 7,40 m auf der Grenze. Dort soll der geplante Neubau angebaut werden, allerdings auf einer Länge von 10 m. a) Ist die genehmigungsfähig? b) Ist die Annahme korrekt, dass für die Grenzbebauung des Neubaus auf der Westseite auf den 10 m Länge keine Abstandsflächen anfallen?

Bauordnungsrechtliche Belange werden von der Bauaufsichtsbehörde geprüft.


  1. Gemäß beigefügten Berechnungen ergibt sich durch die gewünschte zweigeschossige Bebauung, inklusive Haupt- und Nebenanlagen, eine GRZ von 0,58. Ist dies genehmigungsfähig?

Siehe hierzu Antwort zu Frage 1.


  1. Gemäß beigefügten Berechnungen ergibt sich durch die gewünschte zweigeschossige Bebauung, inklusive Haupt- und Nebenanlagen, eine GFZ von 0,86. Ist dies genehmigungsfähig?

Siehe hierzu Antwort zu Frage 1.
  1. Ist die im Lageplan M 1:200 dargestellte Teilung des Grundstücks (rot = Wohnhaus/Terrassen/Stellplatz/Carport LINKE HAUSHÄLFTE; grün = Wohnhaus/Terrassen/Stellplatz/Carport RECHTE HAUSHÄLFTE; blau = GEMEINSCHAFTSFLÄCHE) genehmigungsfähig?

Grundstücksteilungen können genehmigungsfrei durchgeführt werden.


  1. Die im OG geplanten Zimmer Kind 1, Kind 2 und Schlafen haben kleine Fußbodenflächen, zwischen 6,96 m² und 7,98 m². Ist dies genehmigungsfähig?

Bauordnungsrechtliche Belange werden von der Bauaufsichtsbehörde geprüft.

Beschlussvorschlag

Dem Antrag auf Vorbescheid kann planungsrechtlich nicht zugestimmt werden.

Die gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:

  1. Ist der westseitige Anbau des geplanten Hauses an den Bestand des Nachbargrundstücks (Grubenweg 20) genehmigungsfähig?

Ein westseitiger Anbau an das bestehende Gebäude ist grundsätzlich möglich. Die Größe des Anbaus hat sich jedoch im Hinblick auf die überbaute Fläche (gemeinsam mit Hausnummer 20 und 22) in die Umgebung einzufügen.
In der näheren Umgebung ist eine überbaute Fläche von 333 qm vorzufinden.
Beantragt wird zusätzlich zu dem Bestand eine Fläche von 107 qm. Somit wäre die überbaute Fläche gesamt 365 qm, die sich nicht mehr in die Umgebung einfügt.


  1. Der Bestand des Nachbargrundstücks steht mit einer Länge von 7,40 m auf der Grenze. Dort soll der geplante Neubau angebaut werden, allerdings auf einer Länge von 10 m. a) Ist die genehmigungsfähig? b) Ist die Annahme korrekt, dass für die Grenzbebauung des Neubaus auf der Westseite auf den 10 m Länge keine Abstandsflächen anfallen?

Bauordnungsrechtliche Belange werden von der Bauaufsichtsbehörde geprüft.


  1. Gemäß beigefügten Berechnungen ergibt sich durch die gewünschte zweigeschossige Bebauung, inklusive Haupt- und Nebenanlagen, eine GRZ von 0,58. Ist dies genehmigungsfähig?

Siehe hierzu Antwort zu Frage 1.


  1. Gemäß beigefügten Berechnungen ergibt sich durch die gewünschte zweigeschossige Bebauung, inklusive Haupt- und Nebenanlagen, eine GFZ von 0,86. Ist dies genehmigungsfähig?

Siehe hierzu Antwort zu Frage 1.


  1. Ist die im Lageplan M 1:200 dargestellte Teilung des Grundstücks (rot = Wohnhaus/Terrassen/Stellplatz/Carport LINKE HAUSHÄLFTE; grün = Wohnhaus/Terrassen/Stellplatz/Carport RECHTE HAUSHÄLFTE; blau = GEMEINSCHAFTSFLÄCHE) genehmigungsfähig?

Grundstücksteilungen können genehmigungsfrei durchgeführt werden.


  1. Die im OG geplanten Zimmer Kind 1, Kind 2 und Schlafen haben kleine Fußbodenflächen, zwischen 6,96 m² und 7,98 m². Ist dies genehmigungsfähig?

Bauordnungsrechtliche Belange werden von der Bauaufsichtsbehörde geprüft.

Beschluss

Dem Antrag auf Vorbescheid kann planungsrechtlich nicht zugestimmt werden.

Die gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:

  1. Ist der westseitige Anbau des geplanten Hauses an den Bestand des Nachbargrundstücks (Grubenweg 20) genehmigungsfähig?

Ein westseitiger Anbau an das bestehende Gebäude ist grundsätzlich möglich. Die Größe des Anbaus hat sich jedoch im Hinblick auf die überbaute Fläche (gemeinsam mit Hausnummer 20 und 22) in die Umgebung einzufügen.
In der näheren Umgebung ist eine überbaute Fläche von 333 qm vorzufinden.
Beantragt wird zusätzlich zu dem Bestand eine Fläche von 107 qm. Somit wäre die überbaute Fläche gesamt 365 qm, die sich nicht mehr in die Umgebung einfügt.


  1. Der Bestand des Nachbargrundstücks steht mit einer Länge von 7,40 m auf der Grenze. Dort soll der geplante Neubau angebaut werden, allerdings auf einer Länge von 10 m. a) Ist die genehmigungsfähig? b) Ist die Annahme korrekt, dass für die Grenzbebauung des Neubaus auf der Westseite auf den 10 m Länge keine Abstandsflächen anfallen?

Bauordnungsrechtliche Belange werden von der Bauaufsichtsbehörde geprüft.


  1. Gemäß beigefügten Berechnungen ergibt sich durch die gewünschte zweigeschossige Bebauung, inklusive Haupt- und Nebenanlagen, eine GRZ von 0,58. Ist dies genehmigungsfähig?

Siehe hierzu Antwort zu Frage 1.


  1. Gemäß beigefügten Berechnungen ergibt sich durch die gewünschte zweigeschossige Bebauung, inklusive Haupt- und Nebenanlagen, eine GFZ von 0,86. Ist dies genehmigungsfähig?

Siehe hierzu Antwort zu Frage 1.


  1. Ist die im Lageplan M 1:200 dargestellte Teilung des Grundstücks (rot = Wohnhaus/Terrassen/Stellplatz/Carport LINKE HAUSHÄLFTE; grün = Wohnhaus/Terrassen/Stellplatz/Carport RECHTE HAUSHÄLFTE; blau = GEMEINSCHAFTSFLÄCHE) genehmigungsfähig?

Grundstücksteilungen können genehmigungsfrei durchgeführt werden.


  1. Die im OG geplanten Zimmer Kind 1, Kind 2 und Schlafen haben kleine Fußbodenflächen, zwischen 6,96 m² und 7,98 m². Ist dies genehmigungsfähig?

Bauordnungsrechtliche Belange werden von der Bauaufsichtsbehörde geprüft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 2

Datenstand vom 29.03.2019 07:36 Uhr