Karolingerstr. 5; Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Fl.Nr. 1321/38, Gem. Gilching


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Haupt- und Bauausschusses, 18.02.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 18.02.2019 ö beschließend 8

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Ortszentrum“.

Beantragt wird die Errichtung eines Carports mit folgenden Maßen:
WH:       2,99 m
Länge:   7,95 m
Breite:    4,50 m
Dachform: Flachdach begrünt

Gemäß Bebauungsplan sind Garagen und Stellplätze nur innerhalb des festgesetzten Bauraumes sowie innerhalb der überbaubaren Flächen zulässig.

In einer früheren Fassung des Bebauungsplanes wäre das Grundstück durch eine Erschließungsstraße im rückwärtigen Bereich anfahrbar gewesen. Somit hätte eine Garage innerhalb des Bauraumes errichtet werden können. Durch Änderung des Bebauungsplanes ist diese Erschließungsstraße entfallen.

Der beantragte Carport soll daher außerhalb des festgesetzten Bauraumes errichtet werden. Hierfür ist eine isolierte Befreiung vom Bebauungsplan erforderlich.

In der näheren Umgebung wurde einer gleichartigen Befreiung bereits zugestimmt.

Beschlussvorschlag

Dem Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Carports – wie dargestellt – wird zugestimmt.

Beschluss

Dem Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Carports – wie dargestellt – wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.03.2019 07:36 Uhr