Karolingerstr. 5; Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Fl.Nr. 1321/38, Gem. Gilching
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Haupt- und Bauausschusses, 18.02.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Ortszentrum“.
Beantragt wird die Errichtung eines Carports mit folgenden Maßen:
WH: 2,99 m
Länge: 7,95 m
Breite: 4,50 m
Dachform: Flachdach begrünt
Gemäß Bebauungsplan sind Garagen und Stellplätze nur innerhalb des festgesetzten Bauraumes sowie innerhalb der überbaubaren Flächen zulässig.
In einer früheren Fassung des Bebauungsplanes wäre das Grundstück durch eine Erschließungsstraße im rückwärtigen Bereich anfahrbar gewesen. Somit hätte eine Garage innerhalb des Bauraumes errichtet werden können. Durch Änderung des Bebauungsplanes ist diese Erschließungsstraße entfallen.
Der beantragte Carport soll daher außerhalb des festgesetzten Bauraumes errichtet werden. Hierfür ist eine isolierte Befreiung vom Bebauungsplan erforderlich.
In der näheren Umgebung wurde einer gleichartigen Befreiung bereits zugestimmt.
Beschlussvorschlag
Dem Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Carports – wie dargestellt – wird zugestimmt.
Beschluss
Dem Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Carports – wie dargestellt – wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 29.03.2019 07:36 Uhr