Martin-Luther-Weg 6; Bauantrag zur Errichtung eines Wintergartens auf dem Grundstück Fl.Nr. 1325/10, Gem. Gilching


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Haupt- und Bauausschusses, 18.02.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 18.02.2019 ö beschließend 9

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „evangelische Kirche“.

Beantragt wird der Anbau eines erdgeschossigen Wintergartens an ein bestehendes Gebäude. Dieser soll wie folgt ausgeführt werden:

Breite: 4,00 m
Tiefe:  3,00 m
Überbaute Fläche: 12 m²
WH:    2,20 m
Pultdach – die Dachneigung gleicht sich an das Hauptgebäude an

Gemäß Bebauungsplan ist eine Geschossfläche innerhalb des Bauraumes von 180 m² zulässig. Der Bestand weist derzeit eine Geschoßfläche von 167,32 m² auf.

Mit dem beantragten Anbau von 12 m² wird eine neue Geschossfläche von 179,32 m² erreicht. Die zulässige Geschossfläche von 180 qm wird somit nicht überschritten.

Nachdem der Anbau außerhalb des Bauraumes liegt, ist eine Befreiung von der Nichteinhaltung des Bauraumes erforderlich.

Bezug:
Im Bebauungsplangebiet wurde ebenfalls außerhalb des Bauraumes ein erdgeschossiger Anbau mit einer Fläche von 21,79 m² genehmigt.

Beschlussvorschlag

Dem Bauvorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes bezügl. Nichteinhaltung des Bauraumes wird befürwortet.

Beschluss

Dem Bauvorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes bezügl. Nichteinhaltung des Bauraumes wird befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.03.2019 07:36 Uhr