Talhof 2; Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung einer Lager/Gerätehalle (Ersatzbau) auf den Grundstücken Fl.Nrn. 1943 u. 1943/1, Gem. Gilching


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Haupt- und Bauausschusses, 25.03.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 25.03.2019 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im Außenbereich.

Auf dem Grundstück befindet sich ein Anwesen aus dem Jahre 1920 auf dem ein Wohnhaus, ein Ökonomiegebäude, ein Brunnenhaus, sowie ein Feldstadel/Scheune genehmigt wurde.
Das Ökonomiegebäude wurde zwischenzeitlich abgebrochen.

Die bestehende Scheune/Unterstellhalle aus dem Jahre 1920 hat nach Angaben des Eigentümers eine Fläche von 192 qm (16 m x 12 m) und eine Firsthöhe von 9,70 m.

In dieser Halle sind derzeit landwirtschaftl. Geräte (u.a. Traktor u. Schneeräumgeräte) zur Pflege des Anwesens untergebracht.

Dieses Gebäude ist in einem baufälligen Zustand, so dass eine Sanierung des Dachstuhls vom Aufwand her in keinem Verhältnis zu dem uralten unansehnlichen Bestand steht.

Aus diesem Grund wird die Neuerrichtung einer Gerätehalle beantragt.
Dieses Gebäude soll in einem verkleinerten Ausmaß (überbauten Fläche von 109 qm – Länge 11,50m/Breite 9,5m – Firsthöhe 7,00m) errichtet werden; die baufällige Scheune wird abgebrochen.

Gem. § 35 Abs. 2 BauGB können Vorhaben im Einzelfall zugelassen werden.

Nachdem ein verkleinerten Ersatzbau beantragt wird, wird das öffentliche Erscheinungsbild hiervon nicht beeinträchtigt.

Frage über die der Haupt- u. Bauausschuss im Rahmen des Vorbescheides zu entscheiden hat:

Ist die Errichtung einer neuzeitlichen Halle mit den Maßen 11,50 m x 9,50 m und einer Giebelhöhe von 7,00 m als Ersatzbau möglich.

Nachdem es sich um einen verkleinerten Ersatzbau eines zulässiger Weise errichteten Gebäudes handelt, ist die Errichtung der Gerätehalle wie dargestellt gem. § 35 Abs. 2 BauGB möglich.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird gem. § 35 Abs. 2 BauGB planungsrechtlich zugestimmt.,

Die gestellte Frage wird wie folgt beantwortet:
Nachdem es sich um einen verkleinerten Ersatzbau eines zulässiger Weise errichteten Gebäudes handelt, ist die Errichtung der Gerätehalle wie dargestellt gem. § 35 Abs. 2 BauGB möglich.

Beschluss

Dem Vorhaben wird gem. § 35 Abs. 2 BauGB planungsrechtlich zugestimmt.,

Die gestellte Frage wird wie folgt beantwortet:
Nachdem es sich um einen verkleinerten Ersatzbau eines zulässiger Weise errichteten Gebäudes handelt, ist die Errichtung der Gerätehalle wie dargestellt gem. § 35 Abs. 2 BauGB möglich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.03.2022 09:11 Uhr