Melchior-Fanger-Str. 23; Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses und eines Doppelhauses mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1630/10, Gem. Gilching


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Haupt- und Bauausschusses, 25.03.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 25.03.2019 ö beschließend 5

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich.

Beantragt wird die Errichtung eines Mehrfamilienhauses (3 Wohneinheiten) und eines Doppelhauses mit Tiefgarage.

Als Bezug wird der genehmigte Vorbescheid für das Grundstück Melchior-Fanger-Str. 31 herangezogen, bei dem eine überbaute Fläche von 270 qm, eine Wandhöhe von 7,40 m und eine Firsthöhe von 10,45 m als planungsrechtlich zulässig gesehen wurde.

Im Rahmen des Vorbescheides werden folgende Fragen gestellt, über die der Haupt- und Bauausschuss zu entscheiden hat:

  1. Ist eine Bebauung des Grundstücks mit einem Mehrfamilienhaus und einem Doppelhaus planungsrechtlich zulässig?

Eine Bebauung des Grundstücks mit einem Mehrfamilien- und einem Doppelhaus ist planungsrechtlich zulässig.


  1. Ist die Grundfläche der Gebäude – für das straßenseitige Gebäude mit einer Grundfläche von 191 qm, für das rückwärtige Gebäude mit einer Fläche von 126 qm, wie dargestellt, planungsrechtlich zulässig?

Die beantragten Grundflächen von 191 qm sowie 126 qm sind planungsrechtlich zulässig.


  1. Ist die Höhenentwicklung der Gebäude, bei beiden Gebäuden mit einer Wandhöhe von 6 m, beim straßenseitigen Gebäude mit einer Firsthöhe von 9,21m, beim rückwärtigen Gebäude mit einer Firsthöhe von 9,00 m, wie dargestellt, planungsrechtlich zulässig?

Die beantragten Höhen von
  1. Wandhöhe 6m
  2. Firsthöhe 9,00 bzw. 9,21 m
sind planungsrechtlich zulässig.



  1. Ist die Anordnung der Tiefgarage, wie dargestellt, zulässig?

Die Anordnung der Tiefgarage ist planungsrechtlich zulässig.


  1. Ist die Anordnung von zwei oberirdischen Stellplätzen, wie dargestellt, planungsrechtlich zulässig?

Die Anordnung der Stellplätze ist planungsrechtlich zulässig; auf die Einhaltung der gemeindlichen Kfz-Stellplatzsatzung wird hingewiesen.

Beschlussvorschlag

Dem Antrag auf Vorbescheid wird planungsrechtlich zugestimmt.

Die gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:

  1. Ist eine Bebauung des Grundstücks mit einem Mehrfamilienhaus und einem Doppelhaus planungsrechtlich zulässig?

Eine Bebauung des Grundstücks mit einem Mehrfamilien- und einem Doppelhaus ist planungsrechtlich zulässig.


  1. Ist die Grundfläche der Gebäude – für das straßenseitige Gebäude mit einer Grundfläche von 191 qm, für das rückwärtige Gebäude mit einer Fläche von 126 qm, wie dargestellt, planungsrechtlich zulässig?

Die beantragten Grundflächen von 191 qm sowie 126 qm sind planungsrechtlich zulässig.


  1. Ist die Höhenentwicklung der Gebäude, bei beiden Gebäuden mit einer Wandhöhe von 6 m, beim straßenseitigen Gebäude mit einer Firsthöhe von 9,21m, beim rückwärtigen Gebäude mit einer Firsthöhe von 9,00 m, wie dargestellt, planungsrechtlich zulässig?

Die beantragten Höhen von
  1. Wandhöhe 6m
  2. Firsthöhe 9,00 bzw. 9,21 m
sind planungsrechtlich zulässig.


  1. Ist die Anordnung der Tiefgarage, wie dargestellt, zulässig?

Die Anordnung der Tiefgarage ist planungsrechtlich zulässig.


  1. Ist die Anordnung von zwei oberirdischen Stellplätzen, wie dargestellt, planungsrechtlich zulässig?

Die Anordnung der Stellplätze ist planungsrechtlich zulässig; auf die Einhaltung der gemeindlichen Kfz-Stellplatzsatzung wird hingewiesen.

Beschluss

Dem Antrag auf Vorbescheid wird planungsrechtlich zugestimmt.

Die gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:

  1. Ist eine Bebauung des Grundstücks mit einem Mehrfamilienhaus und einem Doppelhaus planungsrechtlich zulässig?

Eine Bebauung des Grundstücks mit einem Mehrfamilien- und einem Doppelhaus ist planungsrechtlich zulässig.


  1. Ist die Grundfläche der Gebäude – für das straßenseitige Gebäude mit einer Grundfläche von 191 qm, für das rückwärtige Gebäude mit einer Fläche von 126 qm, wie dargestellt, planungsrechtlich zulässig?

Die beantragten Grundflächen von 191 qm sowie 126 qm sind planungsrechtlich zulässig.


  1. Ist die Höhenentwicklung der Gebäude, bei beiden Gebäuden mit einer Wandhöhe von 6 m, beim straßenseitigen Gebäude mit einer Firsthöhe von 9,21m, beim rückwärtigen Gebäude mit einer Firsthöhe von 9,00 m, wie dargestellt, planungsrechtlich zulässig?

Die beantragten Höhen von
  1. Wandhöhe 6m
  2. Firsthöhe 9,00 bzw. 9,21 m
sind planungsrechtlich zulässig.


  1. Ist die Anordnung der Tiefgarage, wie dargestellt, zulässig?

Die Anordnung der Tiefgarage ist planungsrechtlich zulässig.


  1. Ist die Anordnung von zwei oberirdischen Stellplätzen, wie dargestellt, planungsrechtlich zulässig?

Die Anordnung der Stellplätze ist planungsrechtlich zulässig; auf die Einhaltung der gemeindlichen Kfz-Stellplatzsatzung wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.03.2022 09:11 Uhr