Sonnenstr. 11; Bauantrag zum Einbau einer Praxis für Physiotherpie auf dem Grundstück Fl.Nr. 1704/167, Gem. Gilching; hier: Vollzug der Stellplatzsatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Haupt- und Bauausschusses, 25.03.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 25.03.2019 ö beschließend 7

Sachverhalt

Für das Grundstück Sonnenstr. 11 wurde 2018 ein Antrag zum Einbau einer Praxis für Physiotherapie gestellt, welcher derzeit dem Landratsamt zur Genehmigung vorliegt.

Für die seinerzeit genehmigte Wohnung wurden 2 Stellplätze nachgewiesen.
Im Wohnbereich soll nun ein Raum als Behandlungszimmer umgenutzt werden (Bestellpraxis).
Die Nutzung ist gem. BauNVO zulässig. Äußerliche Änderungen werden nicht vorgenommen. 

Der Praxisraum löst jetzt einen weiteren Bedarf von 1 Stellplatz aus. Hierzu wird eine Befreiung von der Stellplatzsatzung mit der Begründung beantragt, dass eine Bestellpraxis betrieben wird, in welcher es zu keiner Überschneidung von Patienten kommt. Ferner befindet sich der Antragsteller überwiegend bei Patienten auf Hausbesuch. Des Weiteren werden nur Dienstag, Mittwoch und Freitag Vormittag in der Regel organisatorische Arbeiten in dem Behandlungszimmer verrichtet und dabei gelegentliche Patienten empfangen.

Die Verwaltung sieht eine Befreiung kritisch, da mit weiteren Bezugsfällen zu rechnen ist. Gem. der gdl. Kfz-Stellplatzsatzung ist eine Stellplatzablöse für Nichtwohnnutzung mit einem Betrag pro Stellplatz in Höhe von 7.500 € möglich.

Der Haupt- und Bauausschuss hat nun zu entscheiden, ob der beantragten Befreiung zugestimmt wird, oder ob der erforderliche Stellplatz gem. Satzung abzulösen ist.

Beschlussvorschlag

  1. Dem Antrag auf Befreiung kann nicht zugestimmt werden, da mit weiteren Bezugsfällen zu rechnen ist.

  2. Zur Erfüllung des Stellplatznachweises wird einer Stellplatzablöse gem. der gemeindlichen Kfz-Stellplatzsatzung zugestimmt.

Beschluss

Zur Erfüllung des Stellplatznachweises kann nur mit einer Stellplatzablöse gem. der gemeindlichen Kfz-Stellplatzsatzung zugestimmt werden; der Antrag auf Befreiung ist somit abgelehnt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.03.2022 09:11 Uhr