Landsberger Str. 16; Bauantrag zur Errichtung eines Lebensmittel-Verbrauchermarktes mit Tiefgarage auf den Grundstücken Fl.Nrn. 1270, 1264/7, 1264/45, Gem. Gilching


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Haupt- und Bauausschusses, 25.03.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 25.03.2019 ö beschließend 9

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „SO Einzelhandel – Lebensmittelmarkt an der Landsberger Straße“.

Beantragt wird die Errichtung eines Lebensmittel-Verbrauchermarktes mit Tiefgarage.

Das Gebäude soll wie folgt ausgeführt werden:

                                                     Bebauungsplan                      beantragt
Verkaufsfläche:                                       1.450,00 qm                   1.380,87 qm
Verkaufsfläche + Treppen/Gänge             1.550,00 qm                   1.528,22 qm

Grundfläche 1                                         2.650,00 qm                  2.380,30 qm
Grundfläche 2                                        5.975,10 qm                 5.162,23 qm

Gebäudehöhe                                               6,80 m                         6,50 m

Gebäudelänge                                             75,00 m                       73,02 m

Gebäudebreite                                             42,40 m                       41,50 m

Dachform/Dachneigung                           Pultdach/max. 5°                  Pultdach/2°


Befreiung Bauraum
Im Hinblick auf den Brandschutz müssen 4 Fluchtwegetreppen von der Tiefgarage aus ins Freie geführt werden. Diese Fluchttreppen liegen außerhalb des festgesetzten Bauraumes. Somit ist eine Befreiung von den Festsetzungen zur Nichteinhaltung des Bauraumes für die genannten Treppen erforderlich.

Weiter ragt die Aufstellfläche für Einkaufswägen um ca. 1 m über den festgesetzten Bauraum hinaus. Auch hierfür ist eine Befreiung erforderlich.


Stellplätze:
Gemäß gemeindlicher Kfz-Stellplatzsatzung ist 1 Stellplatz je begonnener 10 m² Hauptnutzfläche erforderlich. 
Somit sind 138 Stellplätze für das Vorhaben erforderlich.
Nach Baueingabe werden 71 Tiefgaragen- und 69 oberirdische Stellplätze nachgewiesen. Die Kfz-Stellplatzsatzung ist mit 140 Stellplätzen auf dem Grundstück somit eingehalten.
Fahrräder:
Gemäß der gemeindlichen Fahrradabstellplatzsatzung ist je 60 m² Hauptnutzfläche 1 Stellplatz nachzuweisen bzw. mind. 10 Fahrradabstellplätze je Markt.

Mit Baueingabe werden 20 Stellplätze wie folgt nachgewiesen: 
10 Plätze pro Verbrauchermarkt + 10 weitere Stellplätze

Bei der Größe des Marktes ist nach Ansicht der Verwaltung die Festsetzung „10 Stellplätze pro Markt“ nicht angemessen; eine Berechnung sollte nach der Hauptnutzfläche erfolgen.
Unter Berücksichtigung dieser, sind danach 23 Fahrradabstellplätze erforderlich. Die fehlenden 3 Stellplätze sind noch auf dem Grundstück nachzuweisen.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes bzgl. Bauraumüberschreitung wird befürwortet.
Erforderliche Fahrradabstellplätze sind gem. der gemeindlichen Fahrradabstellplatzsatzung auf dem Grundstück nachzuweisen.

Beschluss

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes bzgl. Bauraumüberschreitung wird befürwortet.
Erforderliche Fahrradabstellplätze sind gem. der gemeindlichen Fahrradabstellplatzsatzung auf dem Grundstück nachzuweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 2

Datenstand vom 31.03.2022 09:11 Uhr