Friedrichshafener Str. 3a; Bauantrag zur Errichtung einer Kuppel zur Laserinformationsübertragung auf dem Grundstück Fl.Nr. 3239, Gem. Gilching


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Haupt- und Bauausschusses, 25.03.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 25.03.2019 ö beschließend 11

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Sonderflughafen Oberpfaffenhofen“.

Auf dem Dach des bestehenden Hotelgebäudes soll eine Kuppel mit einem Durchmesser von 4,26 m zur Laserinformationsübertragung errichtet werden.

Zum Antrag sind folgende Ausnahmen erforderlich:

  1. Ausnahme - Nutzung
Nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes sind in diesem Bereich nur Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude sowie ein Hotel zulässig. Ausnahmsweise können Gewerbebetriebe aller Art zugelassen werden. 

Nachdem es sich bei dem Kuppelbau um eine eigene Nutzungseinheit (Gewerbebetrieb aller Art) handelt, ist eine Ausnahme von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich.

Begründung:
Die Firma XY ist ein Gewerbebetrieb im Bereich der Informationsübertragung via Lasertechnologie. Um diese zukunftsweisende Schlüsseltechnologien am Standort weiter aufrecht zu erhalten und weiter ausbauen zu können, benötigt das Unternehmen einen geeigneten Standort für eine Kuppel zur Laserinformationsübertragung. In Frage kommen höhere Gebäudedächer, mit einer niedrigeren Umgebungsbebauung, wie im vorliegenden Fall.

Die Errichtung der Kuppel zu gewerblichen Zwecken im Bereich „GE 1“ ist technisch sinnvoll, aufgrund der notwendigen und vorhandenen Gebäudehöhen. Die gewerbliche Nutzung im „GE 1“ ist städtebaulich vertretbar, da die Aufbauten kaum sichtbar sind, ihre Erscheinung den Charakter des Technologiestandortes unterstreichen und ähnliche Kuppelaufbauten in näherer Umgebung bereits vorhanden sind (Parabolspiegel und Kuppeln auf dem Dach einer Halle in ca. 400 Meter Entfernung). 

Darüber hinaus schränkt dieser Gewerbebetrieb andere Nutzungen nicht ein – im Gegenteil. Die verwendete Technologie ist hinsichtlich der Nutzung unbedenklich und lässt sich gut mit der Hotelnutzung verbinden. So werden Fortbildungen der Firma XY via Lasertechnologie unmittelbar im Hotelgebäude stattfinden.

  1. Ausnahme- Höhe
Nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes ist eine Firsthöhe von max. 24 m zulässige. Diese darf Ausnahmsweise überschritten werden, wenn dies städtebaulich und gestalterisch vertretbar ist, d. h. das jeweilige bauvorhabenbezogene Gesamtkonzept die Überschreitung erfordert und die Belange des Luftfahrtrechts in Bezug auf die Sonderflughafennutzung nicht beeinträchtigt werden.

Der beantragte Kuppelaufbau überschreitet die max. zulässige Firsthöhe von 24 m um 2,73 m. Somit ergibt sich eine Gesamthöhe von 26,73 m.
(Hinweis: Dachaufbauten für haustechnische Anlagen sind bis zu einer Höhe von 2,50 m über First zulässig; eine Höhenbegrenzung für gesonderte Nutzungseinheiten ist nicht vorgegeben.)

Begründung:
Die gewerbliche Nutzung auf dem „GE 1“ ist städtebaulich und gestalterisch vertretbar, da die Kuppel kaum sichtbar ist, die Erscheinung den Charakter des Technologiestandortes unterstreicht und ähnliche Kuppelaufbauten in näherer Umgebung bereits vorhanden sind.

Darüber hinaus befinden sich auf dem unmittelbar angrenzenden Gebäude der Friedrichshafener Str. 5 mehrere Abluftkamine, die die max. Traufhöhe mit 27,22 m überschreiten. Diese Überschreitung ist damals unter dem AZ: 40-B-2013-120-3 vom 28.03.2013 genehmigt worden. Das Luftfahrtbundesamt hatte dieser Überschreitung zugestimmt. Die hiermit beantragte Überschreitung ist deutlich geringer. 


Der Kuppelaufbau ist aus Sicht der Verwaltung städtebaulich vertretbar; die beantragten Ausnahmen können daher zugelassen werden.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Die beantragten Ausnahmen bzgl. Nutzungsart und Höhe werden zugelassen.

Beschluss

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Die beantragten Ausnahmen bzgl. Nutzungsart und Höhe werden zugelassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.03.2022 09:11 Uhr