Kreuzlinger Str. 11c; Bauantrag zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 335/1, Gem. Argelsried


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Haupt- und Bauausschusses, 25.03.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 25.03.2019 ö beschließend 14

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich.

Mit Bescheid des Landratsamtes vom 04.10.2018 wurde u. a. ein Mehrfamilienhaus mit einer überbauten Fläche von 148 m², einer Wandhöhe von 6,00 m und einer Firsthöhe von 9,00 m genehmigt.

Nun liegt ein Bauantrag vor, der die Vorgaben des genehmigten Vorbescheides im Hinblick auf die Firsthöhe überschreitet.

Das beantragte Gebäude soll wie folgt ausgeführt werden:
Überbaute Fläche: 139,96 qm
Wandhöhe:                6,00 m
Firsthöhe:                  9,98 m
Dachform:              Satteldach
Dachneigung:           32,5°

In der näheren Umgebung findet sich ein Gebäude mit einer Firsthöhe von 10,12 m.

Somit fügt sich das beantragte Gebäude in den Bestand ein.

Erforderliche Stellplätze werden gem. der gemeindlichen Kfz-Stellplatzsatzung auf dem Grundstück nachgewiesen.

Die erforderlichen Fahrradabstellplätze wurden in der Baueingabe nicht dargestellt, können jedoch auf dem Grundstück untergebracht werden.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Die erforderlichen Fahrradabstellplätze sind gem. der gemeindlichen Fahrradabstellplatzsatzung auf dem Grundstück nachzuweisen.

Beschluss

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Die erforderlichen Fahrradabstellplätze sind gem. der gemeindlichen Fahrradabstellplatzsatzung auf dem Grundstück nachzuweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.03.2022 09:11 Uhr