Gemeinde Weßling, 1. Änderung Bebauungsplan "Sondergebiet Kiesabbau mit Bauschuttrecycling und Rekultivierung" auf Fl.Nr. 984, Gemarkung Oberpfaffenhofen;
Nachbarbeteiligung der Gemeinde Gilching nach § 4 Abs. 1 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Haupt- und Bauausschusses, 25.03.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
1. Die Gemeinde Weßling beteiligt die Gemeinde Gilching bei der ersten Auslegung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Kiesabbau mit Bauschuttrecycling und Rekultivierung“ für Fl.Nr. 984, Gemarkung Oberpfaffenhofen, nach § 4 Abs. 1 BauGB. Der zugehörige Planentwurf (Zeichnung und Text) sowie ein Lageplan mit Darstellung der Planbereichslage sind in Anlage zur Kenntnis beigefügt.
Gegenstand der Planänderung ist laut Planbegründung der Antrag der Nutzungsberechtigten, das auf dem Grundstück bis zum 31.12.2023 vorhandene Nutzungsrecht für Kiesabbau und Bauschuttrecycling bis zum 31.12.2038 zu verlängern. Da die Nutzungsbefristung ein Grundzug der Planung sei, sei der Bauleitplan im Regelverfahren zu ändern.
2. Die zeitliche Verlängerung der bereits ausgeübten Nutzungsart, der geringe Planumgriff und vor allem die entfernte Lage zum Gilchinger Gemeindegebiet (direkt an der Gemeindegrenze zu Gauting gelegen) lassen keine Belange erkennen, die seitens der Gemeinde Gilching betroffen sein könnten. Dies ist der Gemeinde Weßling so mitzuteilen.
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
|
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
|
Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
|
im Vermögenshaushalt
|
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
|
Haushaltsansatz
|
Haushaltsstelle
|
Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 07.03.2019 und beschließt:
Der Gemeinde Weßling ist mitzuteilen, dass Belange der Gemeinde Gilching durch vorliegende Planänderung nicht betroffen sind.
Beschluss
Der Haupt- und Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 07.03.2019 und beschließt:
Der Gemeinde Weßling ist mitzuteilen, dass Belange der Gemeinde Gilching durch vorliegende Planänderung nicht betroffen sind.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 31.03.2022 09:11 Uhr