Gemeinde Weßling, Bebauungsplan "Ettenhofener Straße, Prinz-Alfons-Weg, Im Kesselboden", Gemarkung Oberpfaffenhofen; Nachbarbeteiligung der Gemeinde Gilching nach § 4 a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 i.V.m. § 13 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Haupt- und Bauausschusses, 29.04.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 29.04.2019 ö beschließend 6

Sachverhalt

1.        Die Gemeinde Weßling beteiligt die Gemeinde Gilching bei der Auslegung zum Bebauungsplan „Ettenhofener Straße, Prinz-Alfons-Weg, Im Kesselboden“, Gemarkung Oberpfaffen-hofen, nach § 4 a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 i.V.m. § 13 BauGB. Der zugehörige Planentwurf mit Übersichtslageplan und Text (eine Planzeichnung gehört laut Aussage des Weßlinger Bauamtes auf Nachfrage nicht zum Planumfang) ist in Anlage zur Kenntnis beigefügt.
       Gegenstand der Planaufstellung im Wege eines einfachen Bebauungsplanes nach § 30 Abs. 3 BauGB mit Veränderungssperre ist die städtebauliche Steuerung eines in den 1960er und 1970er Jahren bereits nach § 34 BauGB bebauten und mittlerweile in Erneuerung befindlichen Wohngebietes am Ortsrand von Oberpfaffenhofen. Die Steuerung soll über die Begrenzung der zulässigen Zahl von Wohnungen (max. 2 pro Wohngebäude), die Festsetzung der Bauweise und über die Regelung der Erschließung der Grundstücke über die jeweils anliegende Verkehrsfläche erfolgen.

2.        Die gewünschte Feinsteuerung eines bislang unbeplanten Innenbereiches und die entfernte räumliche Lage zum Gilchinger Gemeindegebiet lassen keine Belange erkennen, die seitens der Gemeinde Gilching betroffen sein könnten. Dies ist der Gemeinde Weßling so mitzuteilen.

Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 25.03.2019 und beschließt:

Der Gemeinde Weßling ist mitzuteilen, dass Belange der Gemeinde Gilching durch vorliegende Bebauungsplanaufstellung nicht betroffen sind.

Beschluss

Der Haupt- und Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 25.03.2019 und beschließt:

Der Gemeinde Weßling ist mitzuteilen, dass Belange der Gemeinde Gilching durch vorliegende Bebauungsplanaufstellung nicht betroffen sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.05.2019 08:58 Uhr