Hauptstr. 8, 8a; Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Einfriedung auf den Grundstücken Fl.Nrn. 552/5 und 552/22, Gemarkung Argelsried


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Haupt- und Bauausschusses, 27.05.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 27.05.2019 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des verbindlichen Bebauungsplanes „Hauptstraße-Ost“.

Beantragt wird die Errichtung einer 1,90 m hohen Gabionenwand, welche später bepflanzt werden soll.

Nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 7a BayBO sind zwar Einfriedungen mit einer Höhe bis zu 2 m grundsätzlich verfahrensfrei, jedoch sind im verbindlichen Bebauungsplan nur Einfriedungen als sockellose Zäune mit senkrechten Holzlatten oder hinterpflanzte Maschendrahtzäune in einer Höhe von max. 1,2 m zulässig.

Für die geplante Gabionenwand wurde nun ein Antrag auf isolierte Befreiung gestellt.

Als Bezugsfälle für die Nichteinhaltung der genannten Festsetzung werden wie folgt angegeben:

- gemauerter Sockel mit Holzzaun (Teilbereich auch komplett gemauert)
- verputzter Sockel mit Säulen (dazwischen weißer Metallzaun)
- Beton-L-Steineinfassung mit Holzzaun
- gemauerter Sockel  mit verzinktem Stab-Metallzaun
- Betonleistenstein mit Sockel

In einem Fall wurde die zulässige Gesamthöhe um 40 cm überschritten; eine Befreiung wurde nicht beantragt.

Da die Zäune lt. Bebauungsplan auch hinterpflanzt werden sollen, sieht der Antragsteller Hecken und Sträucher als Einfügungskriterium für die 1,90 m hohe Gabionenwand an. Da Anpflanzungen jedoch keine baulichen Anlagen sind, können diese nicht als „Bezug“ herangezogen werden.

Im Baugebiet wurden bisher keine Befreiungen von der oben genannten Festsetzung erteilt.

Die geplante Gabionenwand weicht von den planungsrechtlichen Vorgaben des Bebauungsplanes ab. Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, einer Befreiung nicht zuzustimmen.

Beschlussvorschlag

Dem Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer 1,90 m hohen Gabionenwand wird nicht zugestimmt. Gründe für eine Befreiung werden aus planungsrechtlicher Sicht nicht gesehen.

Beschluss

Dem Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer 1,90 m hohen Gabionenwand wird nicht zugestimmt. Gründe für eine Befreiung werden aus planungsrechtlicher Sicht nicht gesehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 2

Abstimmungsbemerkung
GRin Brosig nahm wegen persönlicher Beteiligung an Beratung und Abstimmung nicht teil.

Datenstand vom 26.06.2019 11:23 Uhr