Bebauung "Gilchinger Glatze", Landschaftssenke, weitere Vorgehensweise


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Haupt- und Bauausschusses, 24.06.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 24.06.2019 ö beschließend 2

Sachverhalt

2005 wurde für den Bereich der sog. "Gilchinger Glatze" ein städtebaulicher und freiraumplanerischer Ideenwettbewerb ausgelobt. Die Arbeit der Arbeitsgemeinschaft Rommel Architekten, Stuttgart und Landschaftsarchitekten Ernst & Partner, Trier hat hierbei den 1. Preis gewonnen.
Das im Dezember 2005 mit dem ersten Preis ausgezeichnete Planungskonzept wurde zu einer Rahmenplanung weiter ausgearbeitet und war nun Grundlage für den  Bebauungsplanentwurf „Gilchinger Glatze“. Dabei gab es mehrere moderierte Verfahren mit den Bürgern, Workshops mit dem Gemeinderat sowie weitere energetische Untersuchungen seitens des Ingenieurbüros ebök, Tübingen und ein integriertes Verkehrskonzept durch das Büro von Herrn Prof. Lang. Nach Abwägen und Diskussion vieler Belange wurde der Rahmenplan am 20.11.2007 durch den Gemeinderat  beschlossen.
Zentrales Element der Planungen war die sog. Landschaftssenke, welches einen im Flächennutzungsplan bereits festgelegten Grünzug von Süd nach Nord  unter der Bahn verknüpft.
Langwierige und schwierige Verhandlungen und Gespräche mit der Deutschen Bahn waren u.a. ausschlaggebend, dass am 09.12.2014 der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Gilchinger Glatze“ nur für den innerörtlichen Bereich gefasst wurde. Die geplante Landschaftssenke wurde bewusst aus dem Geltungsbereich herausgenommen. Die Kosten für ein Brückenbauwerk unter der Bahn werden auf rund 5 Mio. € geschätzt, die Ablöse an die Bahn dürfte dann nochmals bei rund 5 Mio. € liegen.  Eine mögliche Förderung des Bauwerks kann nur im Zusammenhang mit einer sog. kleinen Landesgartenschau erfolgen. Hierfür ist die erfolgreiche Umlegung der vielen, längsgestreckten Grundstücke auf der Glatze erforderlich. Eine Bewerbung für eine kleine Gartenschau setzt voraus, dass diese auch umgesetzt werden kann und die Eigentumsverhältnisse geklärt sind. Dies ist beim derzeitigen Planungsstand leider nicht möglich. Das Brückenbauwerk unter der Bahnstrecke dürfte aufgrund der zahlreichen anstehenden Infrastrukturmaßnahmen in Gilching ohne staatliche Bezuschussung nicht umsetzbar sein.
Die Verwaltung möchte zudem auf das Urheberrecht der Architekten des im Wettbewerbsverfahren ermittelten Planungsentwurfs hinweisen. Eine Umplanung der Landschaftssenke ist im Gesamtkontext ohne Zustimmung der Architekten/Landschaftsarchitekten nicht möglich. Die Landschaftssenke ist ein wesentlicher Teil des Planungskonzeptes und kann daher nur zurückgestellt werden.
Der Gemeinderat Gilching hat in seiner Sitzung vom 05. Dezember 2017 den Bebauungsplanentwurf „Gilchinger Glatze“ in der Fassung vom  05.12.2017  einstimmig gebilligt und beschlossen, die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie die frühzeitige Beteiligung der durch die Planung berührten Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit fand vom 08. März 2018 bis einschließlich 23. April 2018 statt.
Im Auslegungszeitraum sind von verschiedenen Fraktionen im Gemeinderat Einwendungen/Anregungen vorgetragen worden, die den einstimmig beschlossenen Bebauungsplanentwurf auf Grundlage der Rahmenplanung nun grundlegend in Frage stellen. Die Einwendungen sind in Anlage beigefügt.
Für die Verwaltung stellt sich aufgrund dieser Einwendungen und Anregungen und aufgrund des Sachvortrages nun die  Frage, wie mit diesen Einwendungen umgegangen werden soll, nachdem der Billigungsbeschluss im Gemeinderat am 05.12.2017 noch einstimmig gefasst wurde. Für die weitere Vorgehensweise und Abwägung im Bauleitplanverfahren sind diese Einwendungen elementar. Nachdem statt der Landschaftssenke nun eine Entlastungsstraße bis zum Kreisverkehr Gewerbepark Ost unter der Bahn mit Anbindung an die Verbindungsstraße Bahnhof Gilching-Argelsried - Sonnenstraße gefordert worden war, hat die Verwaltung das Büro INGEVOST für Verkehrsplanung, Planegg beauftragt, die Einwendungen/Anregungen aus verkehrsplanerischer Sicht zu bewerten. Das Ergebnis liegt noch nicht vor und wird ggf. noch vor der Sitzung des HBA am 24.06.2019 verschickt. Herr Christian Fahnberg vom Büro INGEVOST, Planegg wird in der Sitzung anwesend sein und Erläuterungen geben. Das Thema Landschaftssenke/Verkehr sollte daher vom Gremium vor einer weiteren Abwägung entschieden werden. Sollte das bisher erstellte und vom Gemeinderat gebilligte Planungskonzept „Gilchinger Glatze“ inklusive Landschaftssenke, Verkehrskonzept und energetisches Konzept keine Mehrheit finden, wäre dieses ggf. erneut auszuschreiben.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Das vom Gemeinderat gebilligte  Konzept „Gilchinger Glatze“ inklusive Landschaftssenke  in der Beschlussfassung vom 5. Dezember 2017 wird beibehalten. Die Landschaftssenke wird lediglich zurück gestellt, bis die Eigentumsverhältnisse, die Zustimmung der Bahn und mögliche Fördergelder geklärt sind. Eine Straßenunterführung der Bahn anstatt der Landschaftssenke wird abgelehnt.  

Beschluss

Das vom Gemeinderat gebilligte  Konzept „Gilchinger Glatze“ inklusive Landschaftssenke  in der Beschlussfassung vom 5. Dezember 2017 wird beibehalten. Die Landschaftssenke wird lediglich zurück gestellt, bis die Eigentumsverhältnisse, die Zustimmung der Bahn und mögliche Fördergelder geklärt sind. Eine Straßenunterführung der Bahn anstatt der Landschaftssenke wird abgelehnt.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 4

Abstimmungsbemerkung
GRe Vogl und Bauer baten um namentliche Nennung ihrer Gegenstimme.

Datenstand vom 20.08.2019 08:54 Uhr