Läutwiesenweg 14; Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Außentreppe auf dem Grundstück Fl.Nr. 1418, Gem. Gilching
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Haupt- und Bauausschusses, 24.06.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des verbindlichen Bebauungsplanes „Brucker- und Römerstraße“.
Beantragt wird die Errichtung einer nicht überdachten Stahlspindeltreppe mit einer Höhe von 5,40 m und einem Durchmesser von 1,90 m. Diese soll vom zweiten Obergeschoss aus in den Garten reichen.
Nicht überdachte Außentreppen sind gem. Art. 57 Nr. 16 f) BayBO grundsätzlich verfahrensfrei. Da das Vorhaben jedoch außerhalb des festgesetzten Bauraumes errichtet werden soll, wird für die Spindeltreppe eine isolierte Befreiung beantragt. Begründet wird der Antrag damit, dass die Kinder der Antragstellerin einen separaten Zugang zu den Räumlichkeiten im 2. OG erhalten sollen.
Die Unterschriften der betroffenen Nachbargrundstücke liegen vor.
Seitens der Verwaltung stehen einer Befreiung keine Hinderungsgründe entgegen.
Beschlussvorschlag
Dem Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer S
pindeltreppe – wie beantragt – wird zugestimmt.
Beschluss
Dem Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer S
pindeltreppe – wie beantragt – wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1
Datenstand vom 20.08.2019 08:54 Uhr