Am Markt 1; Bauantrag zur Errichtung eines Eingangsvorbaues auf dem Grundstück Fl.Nr. 1302/4, Gem. Gilching
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Haupt- und Bauausschusses, 24.06.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Ortszentrum“.
Beantragt wird die Errichtung eines erdgeschossigen Windfanges am bestehenden Wohn- und Geschäftsgebäude. Dieser soll in gleicher Linie mit den darüber bestehenden Balkonen (kein Vorspringen darüber hinaus) errichtet werden.
Derzeit liegt der Windfang im inneren des Gebäudes und soll zur Erreichung von mehr Barrierefreiheit sowie eines großzügigeren Eingangsbereiches mit mehr Bewegungsfreiheit nun nach außen verlegt werden.
Das Vorhaben hält den festgesetzten Bauraum ein, verursacht jedoch eine Überschreitung der im Bebauungsplan „Ortszentrum“ festgesetzten Grundfläche (315 m²) um 4,31 m². Hierfür wird vom Antragsteller eine Befreiung beantragt.
Aus Sicht der Verwaltung stehen einer Befreiung aus städtebaulicher Sicht keine Hinderungsgründe entgegen.
Beschlussvorschlag
Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes bzgl. Überschreitung der Grundfläche wird befürwortet.
Beschluss
Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes bzgl. Überschreitung der Grundfläche wird befürwortet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.08.2019 08:54 Uhr