Antrag der CSU-Fraktion im Germeinderat Gilching vom 13.05.2019 auf Änderung des Bebauungsplanes "Ortszentrum" für den Bereich des Bürgerhauses


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Haupt- und Bauausschusses, 24.06.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 24.06.2019 ö beschließend 11

Sachverhalt

1.        Der von der CSU-Fraktion mit Datum vom 13.05.2019 (bei der Gemeinde eingegangen am 15.05.2019) gestellte Antrag ist in Anlage beigefügt, um inhaltliche Kenntnisnahme wird gebeten.
Antragsgegenstand ist die gewollte dauerhafte Beibehaltung der südwestlich an das Rathaus anschließenden öffentlichen Grünfläche und deren Sicherung über Änderung des dort bestehenden Bebauungsplanes (BP) „Ortszentrum“ durch Herausnahme des festgesetzten Baurechtes für ein Bürgerhaus und Ersetzung als Fläche „Hofgarten“.

2.        Planerische Ausgangslage:
       Der BP setzt in seiner für diesen Teilbereich aktuell geltenden 10. Teiländerung neben dem „Baubereich Rathaus“ einen „Baubereich Bürgerhaus“ nach Festsetzung 3 f der seinerzeitigen 3. Teiländerung vom 13.09.1994 fest, die dort wiederum einen „Baubereich Gemeindehalle“ festsetzte.
Der Gemeinderat hatte sich im Zusammenhang mit der Erstellung des neuen Rathauses intensiv mit der Notwendigkeit eines eigenen gemeindlichen Bürgerhauses befasst. Vor dem Hintergrund der in umliegenden Gemeinden bereits gegebenen Kulturstätten (u.a. Gauting: Bosco, Germering: Stadthalle, Fürstenfeldbruck: Veranstaltungsforum) hatte er in seiner Sitzung vom 23.06.2009 den Beschluss gefasst, den Bau des Bürgerhauses vorerst nicht weiter zu verfolgen und stattdessen bei der Planung für das Rathaus einen multifunktionalen Raum für möglichst viele Aktivitäten (Kultur, Ausstellungen, Bürgeraktionen etc.) zu berücksichtigen. Demgemäß verfügt das Rathaus nun über einen Veranstaltungssaal und ein großzügiges Foyer, die als Begegnungsstätten durch die Bürger der Gemeinde gut angenommen werden.

3.        Die Änderung des BP im antragsgegenständlichen Sinne durch Herausnahme des „Baubereiches Bürgerhaus“ und Ersetzung durch die Nutzungsart „Hofgarten“ ist grundsätzlich möglich, jedoch im Sinne der Verwaltungsgrundsätze Verhältnismäßigkeit und Erforderlichkeit nicht das zur Zielerreichung mildeste Mittel.
Der Baubereich liegt auf Fl.Nr. 1305, Gemarkung Gilching. Als Grundeigentümerin entscheidet allein die Gemeinde, wann und ob sie das gegebene Baurecht für ein Bürgerhaus überhaupt realisieren möchte, weswegen ein Selbstbindungsbeschluss wie der vorgenannte vom 23.06.2009 für eine Nichtbebauung vollkommen ausreicht, wie die letzten zehn Jahre gezeigt haben. Von einer grundsätzlichen Baurechtsaufhebung wird auch deswegen abgeraten, weil dies zu einer wirtschaftlichen Entwertung der Fläche führen würde.

Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 08./21.05.2019 und beschließt:

Im Sinne der Beschlussfassung des Gemeinderates vom 23.06.2009 soll das in der 3. bzw. 10. Teiländerung des Bebauungsplanes „Ortszentrum“ festgesetzte Baurecht für den „Baubereich Bürgerhaus/ Gemeindehalle“ nicht realisiert werden und die dort bestehende Grünfläche erhalten bleiben. Eine Bebauungsplanänderung wird nicht durchgeführt.

Beschluss 1

Nach Erörterung wurde der Antrag vom 13.05.2019 der CSU zur Abstimmung gestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 5

Abstimmungsbemerkung
Der Antrag ist somit abgelehnt.

Beschluss 2

Der Haupt- und Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 08./21.05.2019 und beschließt:

Im Sinne der Beschlussfassung des Gemeinderates vom 23.06.2009 soll das in der 3. bzw. 10. Teiländerung des Bebauungsplanes „Ortszentrum“ festgesetzte Baurecht für den „Baubereich Bürgerhaus/ Gemeindehalle“ nicht realisiert werden und die dort bestehende Grünfläche erhalten bleiben. Eine Bebauungsplanänderung wird nicht durchgeführt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.08.2019 08:54 Uhr