6. Teiländerung des Bebauungsplanes "Tonwerkstraße" für den Bereich Fl.Nrn. 642/2, 294, 294/3, 294/2, Teilfläche aus 642/16 und Teilfläche aus 644/2 jeweils Gemarkung Argelsried; Billigungs- und Auslegungsbeschluss i.S.v. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB; Öffentliche Auslegung gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz und Nr. 3 2. Halbsatz BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Haupt- und Bauausschusses, 22.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 22.07.2019 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Haupt- und Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 23.07.2018 dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes „Tonwerkstraße“ für das Grundstück Fl.Nr. 642/2, Gemarkung Argelsried zugestimmt.
Der geplante Geschosswohnungsbau (8 Wohnungen) ist nicht zu realisieren (Stellplatznachweis/Tiefgarage/Höhenentwicklung). Es wurde sich auf eine Reihenhausbebauung (Hausgruppe mit vier Wohneinheiten) und acht oberirdischen Stellplätzen verständigt.
Für die Grundstücke Fl.Nrn. 294/3  sowie 294,  Gemarkung Argelsried  liegen nun auch Anträge auf Bebauungsplanänderung vor. Mit Schreiben vom 11.05.2019 wurde dieser Antrag modifiziert. Aufgrund der unmittelbaren Nachbarschaft sollten diese Anträge in einem Verfahren bearbeitet werden.
Bei Fl.Nr. 294/3 handelt es sich um beplantes Gebiet nach § 30 Abs. 1 BauGB. Mit Schreiben vom 11.05.2019 beantragten die Eigentümer das Grundstück Fl.Nr. 294, bisher unbeplantes Gebiet nach § 34 BauGB, mit in den Geltungsbereich aufzunehmen.
Der Haupt- und Bauausschuss möge über die Anträge auf Änderung beraten, ob hier die vorgeschlagene Bebauung ermöglicht werden soll. Die Antragsteller übernehmen alle anfallenden Kosten.
Aus Sicht der Verwaltung wäre dies städtebaulich sinnvoll und begründbar. Der dringend benötigte Wohnraum in Gilching ist durch Baurechtsschaffung zur Verfügung zu stellen. Dies geht innerörtlich durch verdichtete Bauweise an geeigneter Stelle. Eine Nachverdichtung deckt sich ausdrücklich mit den Zielvorgaben des § 1a Abs.  2 Satz 2 BauGB.
In Anlage beigefügt ist eine ausgearbeitete und aus dem Flächennutzungsplan (WA) Allgemeines Wohngebiet, entwickelte Planzeichnung sowie ein Planentwurf mit Begründung. Sollte der Haupt- und Bauausschuss dem Bebauungsplanteiländerungsentwurf in der Fassung vom 22.07.2019 inhaltlich zustimmen, wäre er zu billigen und einem ersten Auslegungsverfahren zuzuführen.
Der Haupt- und Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom  28.06.2019 und beschließt:

Finanzielle Auswirkungen

keine

Beschlussvorschlag

  1. Diese Planänderung ersetzt in ihrem Geltungsbereich die bislang rechtsverbindliche 2. Teiländerung „Tonwerkstraße“ i.d.F.v. 26.07.1994, in Kraft getreten am  22.02.1995
D as Bebauungsplanteiländerungsverfahren erhält die Bezeichnung:
„6. Teiländerung des Bebauungsplanes „Tonwerkstaße“ für den Bereich der Fl.Nrn . Fl.Nrn. 642/2, 294, 294/3, 294/2, Teilfläche aus 642/16 und Teilfläche aus 644/2 jeweils Gemarkung Argelsried.“
2.        Der Satzungsentwurf zum Bebauungsplanteiländerungsentwurf „6. Teiländerung, Bebauungsplan Tonwerkstraße“ in der Fassung vom 22.07.2019 wird inhaltlich gebilligt.
3.        Städtebauliches Planänderungsziel ist primär die Baurechtschaffung mit zukünftig einer Hausgruppe mit vier Wohneinheiten und fünf Einzelhäusern mit je zwei Wohneinheiten zzgl. Stellplatz- und Nebenanlagen sowie eine adäquate Durchgrünung.
4.        Die Verwaltung wird beauftragt, den Billigungsbeschluss des Bebauungsplanteiländerungsverfahrens ortsüblich bekannt zu machen und den Verfahrensschritt der öffentlichen Auslegung gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz und Nr. 3 2. Halbsatz BauGB durchzuführen.

Beschluss

  1. Diese Planänderung ersetzt in ihrem Geltungsbereich die bislang rechtsverbindliche 2. Teiländerung „Tonwerkstraße“ i.d.F.v. 26.07.1994, in Kraft getreten am  22.02.1995
D as Bebauungsplanteiländerungsverfahren erhält die Bezeichnung:
„6. Teiländerung des Bebauungsplanes „Tonwerkstaße“ für den Bereich der Fl.Nrn . Fl.Nrn. 642/2, 294, 294/3, 294/2, Teilfläche aus 642/16 und Teilfläche aus 644/2 jeweils Gemarkung Argelsried.“
2.        Der Satzungsentwurf zum Bebauungsplanteiländerungsentwurf „6. Teiländerung, Bebauungsplan Tonwerkstraße“ in der Fassung vom 22.07.2019 wird inhaltlich gebilligt.
3.        Städtebauliches Planänderungsziel ist primär die Baurechtschaffung mit zukünftig einer Hausgruppe mit vier Wohneinheiten und fünf Einzelhäusern mit je zwei Wohneinheiten zzgl. Stellplatz- und Nebenanlagen sowie eine adäquate Durchgrünung.
4.        Die Verwaltung wird beauftragt, den Billigungsbeschluss des Bebauungsplanteiländerungsverfahrens ortsüblich bekannt zu machen und den Verfahrensschritt der öffentlichen Auslegung gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz und Nr. 3 2. Halbsatz BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

Datenstand vom 20.08.2019 08:52 Uhr